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   OLG Koblenz, 17.01.2001 - 1 U 163/00 (Baul)   

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https://dejure.org/2001,12930
OLG Koblenz, 17.01.2001 - 1 U 163/00 (Baul) (https://dejure.org/2001,12930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.01.2001 - 1 U 163/00 (Baul) (https://dejure.org/2001,12930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 1 U 163/00 (Baul) (https://dejure.org/2001,12930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umlegungsgebiet; Grenzverlauf; Umlegungsbeschluss; Aufhebung eines Umlegungsbeschlusses; Bauplanungsrecht

  • Judicialis

    BauGB § 47; ; BauGB § 221 Abs. 1; ; BauGB § 52; ; BauGB § 228 Abs. 1; ; BauGB § 228 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezeichnung des Umlegungsgebietes - schlagwortartige Benennung ohne Angabe des Grenzverlaufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 1 O 12/99
  • OLG Koblenz, 17.01.2001 - 1 U 163/00 (Baul)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 130/80

    Rechtsstellung des Grundstücks eines Eigentümers in einem Umlegungsgebiet

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2001 - 1 U 163/00
    Der interessierte Bürger konnte mithin ohne Schwierigkeiten erkennen, auf welches Gebiet, auf welche Grundstücke sich der insoweit von der räumlichen Ausdehnung weitgehend deckungsgleiche Umlegungsbeschluss bezieht (vgl. auch BGH, BauR 1982, 236 ff).
  • LG Darmstadt, 25.09.1996 - 9 O (B) 8/96

    Baurecht: Antragsbefugnis im Umlegungsverfahren, Bezeichnung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.01.2001 - 1 U 163/00
    Die Beantwortung der Frage, ob stets der Grenzverlauf des Umlegungsgebietes durch Straßennamen oder andere, eine Identifikation ermöglichende Angaben so zu bezeichnen ist, dass die darin liegenden Grundstücke ohne weiteres aufgefunden werden können (vgl. LG Darmstadt, NVwZ 1997, 935, Dieterich aaO), kann hier letztlich offen bleiben.
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