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   OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00   

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https://dejure.org/2002,4669
OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00 (https://dejure.org/2002,4669)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2002 - 1 U 1763/00 (https://dejure.org/2002,4669)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2002 - 1 U 1763/00 (https://dejure.org/2002,4669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Verstoß einer Allgemeinen Geschäftsbedingung gegen § 9 des AGB-Gesetzes (AGBG) ; Verstoß gegen § 10 Nr. 7 des AGB-Gesetzes (AGBG) als Indiz für die Prüfung des § 9 AGBG; Angemessenheit einer Pauschalvergütung im unternehmerischen Verkehr; Allgemeine ...

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § ... 10; ; AGBG § 11; ; AGBG § 24 S. 1; ; AGBG § 24 S. 2; ; AGBG § 10 Nr. 7 a; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 649; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 (n. F.)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswirksamkeit einer Pauschalvergütungsklausel für den Fall der Auftragsstornierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angemessenheit der Pauschalvergütung bei vorzeitiger Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Pauschaler Schadenersatz in Höhe von 16 % des Auftragswerts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Pauschaler Schadenersatz in Höhe von 16 % des Auftragswerts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Pauschaler Schadenersatz in Höhe von 16 % des Auftragswerts in Allgemeinen Geschäfstbedingungen unwirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • maas-anwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    AGB: Pauschalvergütung in Höhe von 16% des Auftragswertes bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    AGB: Pauschalvergütung in Höhe von 16% des Auftragswertes bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? (IBR 2002, 596)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.03.1995 - VII ZR 228/93

    Einhaltung des Transparenzgebots bei verwirrenden Klauseln

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Prüfungsmaßstab für die Angemessenheit der Pauschalvergütung ist danach auch im unternehmerischen Verkehr der Betrag, der ohne die Existenz der Klausel geschuldet wäre (BGH, NJW-RR 1995, 749; OLG Koblenz, 8. Zivilsenat, OLGR 1999, 238 ff., 239; OLG Koblenz, 3. Zivilsenat, NJW-RR 1992, 850 ff. 851).

    Der Bundesgerichtshof hat bei der Kündigung von Fertighausverträgen vor Ausführung 5 % der Auftragssumme als ohne Weiteres hinnehmbar angesehen, während er eine Pauschale von 18 % der vereinbarten Vergütung als "äußerst zweifelhaft" bezeichnet hat (BGH, NJW-RR 1995, 749).

  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Jedenfalls führt eine Prüfung des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG anhand der wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 649 BGB im Wesentlichen zu ähnlichen Ergebnissen wie die Prüfung des § 10 Nr. 7 AGBG (Münchener Kommentar-Basedow, 4. Aufl., Rn. 13 zu § 10 Nr. 7 AGBG; Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., Rn. 25 zu § 10 Nr. 7 AGBG; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., Rn. 24 zu § 10 Nr. 7 AGBG; BGH WM 1999, 336 ff., 339).

    Es kann auch offen bleiben, ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein pauschaler Abzug von 40 % für ersparte Aufwendungen bei Architektenverträgen unwirksam ist (BGH WM 1999, 336 ff.; BGH WM 1996, 129 f., 197 f.) bei Vergütungspauschalierungen generell die Vorlage einer Kalkulation des Verwenders zu fordern ist (so wohl OLG Oldenburg, OLGR 1998, 350 ff., 351; OLG Rostock, NJW-RR 1998, 310 f.).

  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Es kommt insoweit nicht auf die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalls an, sondern auf die typische Sachlage bei vorzeitiger Beendigung derartiger Verträge (BGH NJW 1983, 1491 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 1392 f.), wobei es ausreicht, wenn die Unangemessenheit in nicht nur ganz seltenen Fällen zu bejahen ist (Münchener Kommentar-Basedow, 4. Aufl., Rn. 8 zu § 10 Nr. 7 AGBG).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Das Landgericht hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, entschieden, dass keine schlüssige Schadensberechnung nach § 649 BGB vorliegt, weil die Relation zur Kalkulation der Klägerin fehlt (vgl. insoweit auch: BGH NJW 96, 3270; BGH, NJW-RR 1999, 960).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 23 U 129/93

    Mitteilung der Annahme eines Angebots bei Entscheidung binnen einer bestimmten,

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Quote von 10 % als zulässig erachtet (ebenso: Ingenstau-Korbion-Vygen, VOB, 14. Aufl., Rn. 47 zu B § 8 Nr. 1), allerdings als Obergrenze bezeichnet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1392 f., 1393).
  • OLG Rostock, 21.08.1997 - 7 U 365/96

    Zulässigkeit einer Geltendmachung einer Kündigungspauschale in Höhe von 8 Prozent

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Es kann auch offen bleiben, ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein pauschaler Abzug von 40 % für ersparte Aufwendungen bei Architektenverträgen unwirksam ist (BGH WM 1999, 336 ff.; BGH WM 1996, 129 f., 197 f.) bei Vergütungspauschalierungen generell die Vorlage einer Kalkulation des Verwenders zu fordern ist (so wohl OLG Oldenburg, OLGR 1998, 350 ff., 351; OLG Rostock, NJW-RR 1998, 310 f.).
  • OLG Koblenz, 18.02.1992 - 3 U 137/91

    Ersatzauftragsklausel bei Teilkündigung - AGB-Gesetz

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Prüfungsmaßstab für die Angemessenheit der Pauschalvergütung ist danach auch im unternehmerischen Verkehr der Betrag, der ohne die Existenz der Klausel geschuldet wäre (BGH, NJW-RR 1995, 749; OLG Koblenz, 8. Zivilsenat, OLGR 1999, 238 ff., 239; OLG Koblenz, 3. Zivilsenat, NJW-RR 1992, 850 ff. 851).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90

    Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Es ist dann Sache des Verwenders, gegebenenfalls durch konkreten Sachvortrag darzulegen, dass die Höhe der geforderten Pauschale durch Besonderheiten gerechtfertigt ist (BGH, NJW 1991, 2763 f., 2764; Ulmer/Brandner/Hensen, a. a. O. Rn. 22 zu § 10 Nr. 7 AGBG).
  • OLG Oldenburg, 08.07.1998 - 2 U 120/98

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Es kann auch offen bleiben, ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein pauschaler Abzug von 40 % für ersparte Aufwendungen bei Architektenverträgen unwirksam ist (BGH WM 1999, 336 ff.; BGH WM 1996, 129 f., 197 f.) bei Vergütungspauschalierungen generell die Vorlage einer Kalkulation des Verwenders zu fordern ist (so wohl OLG Oldenburg, OLGR 1998, 350 ff., 351; OLG Rostock, NJW-RR 1998, 310 f.).
  • OLG Koblenz, 22.01.1999 - 8 U 254/98

    Bauvertrag mit Kündigungsvorbehalt: Anzahlung zurück?

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Prüfungsmaßstab für die Angemessenheit der Pauschalvergütung ist danach auch im unternehmerischen Verkehr der Betrag, der ohne die Existenz der Klausel geschuldet wäre (BGH, NJW-RR 1995, 749; OLG Koblenz, 8. Zivilsenat, OLGR 1999, 238 ff., 239; OLG Koblenz, 3. Zivilsenat, NJW-RR 1992, 850 ff. 851).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft

  • OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09

    Bauherr muss bei Kündigung eines Hausbauvertrags zahlen - - Vergütungspauschale

    Diesem Ergebnis steht auch die von den Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Koblenz vom 17.04.2002 - 1 U 1763/00 - nicht entgegen, weil die jenem Verfahren zugrunde liegende Klage nicht an einer überhöhten Pauschale von 16% des Auftragswertes sondern an der unzureichenden Darlegung durch die Klägerin gescheitert ist.
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