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   OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 517/04   

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https://dejure.org/2004,7673
OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 517/04 (https://dejure.org/2004,7673)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.08.2004 - 5 W 517/04 (https://dejure.org/2004,7673)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. August 2004 - 5 W 517/04 (https://dejure.org/2004,7673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Kostenbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 § 494a Abs. 2 S. 1 § 91a
    Kostenfolgen des Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleichs im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 91a, 92, 98, 485, 494a ZPO
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach außergerichtlichem Vergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1728 (Ls.)
  • MDR 2005, 232
  • ZfBR 2005, 65 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 11.02.1999 - 15 W 1610/98

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 517/04
    Indessen ist diese Vorschrift im vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil der Antragstellerin das Risiko einer Klageerhebung im Anschluss an die mit den Antragsgegnern getroffene Einigung nicht aufgebürdet werden darf (OLG Dresden NJW-RR 1999, 1516).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 22 W 36/05

    Anordnung einer Frist zur Klageerhebung gemäß § 494a ZPO

    Darüber hinaus sprechen erhebliche Indizien dafür, dass die Parteien sich nach der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens vergleichsweise auf eine Mängelbeseitigung geeinigt haben und auch deshalb eine Entscheidung gemäß § 494a ZPO nicht zu ergehen hat (vgl. OLG Koblenz, MDR 2005, 232; Musielak, ZPO, 4. Auflage, § 494a, Rdnr. 2).
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