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OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 517/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung eines Kostenbeschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 § 494a Abs. 2 S. 1 § 91a
Kostenfolgen des Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleichs im selbständigen Beweisverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 22.06.2004 - 4 OH 8/02
- OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 517/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1728 (Ls.)
- MDR 2005, 232
- ZfBR 2005, 65 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 11.02.1999 - 15 W 1610/98
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach außergerichtlichem Vergleich
Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 517/04
Indessen ist diese Vorschrift im vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil der Antragstellerin das Risiko einer Klageerhebung im Anschluss an die mit den Antragsgegnern getroffene Einigung nicht aufgebürdet werden darf (OLG Dresden NJW-RR 1999, 1516).
- OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 22 W 36/05
Anordnung einer Frist zur Klageerhebung gemäß § 494a ZPO
Darüber hinaus sprechen erhebliche Indizien dafür, dass die Parteien sich nach der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens vergleichsweise auf eine Mängelbeseitigung geeinigt haben und auch deshalb eine Entscheidung gemäß § 494a ZPO nicht zu ergehen hat (vgl. OLG Koblenz, MDR 2005, 232;… Musielak, ZPO, 4. Auflage, § 494a, Rdnr. 2).