Rechtsprechung
OLG Koblenz, 17.08.2017 - 1 U 7/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtstellung des Höchstbieters bei Auslobung des Erwerbs eines städtischen Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtstellung des Höchstbieters bei Auslobung des Erwerbs eines städtischen Grundstücks
- rechtsportal.de
BGB § 311 Abs. 1 ; BGB § 657
Rechtstellung des Höchstbieters bei Auslobung des Erwerbs eines städtischen Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch "Auslobungsverfahren" sind transparent zu gestalten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Begründung eines Schuldverhältnisses durch Angebot eines städtischen Grundstücks im Wege der "Auslobung"
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch "Auslobungsverfahren" sind transparent zu gestalten! (VPR 2018, 60)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Auch "Auslobungsverfahren" sind transparent zu gestalten! (IBR 2018, 161)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.12.2016 - 8 O 175/16
- OLG Koblenz, 17.08.2017 - 1 U 7/17
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3310
- NZBau 2017, 765
- VergabeR 2018, 179
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 25.06.2015 - 2 U 17/15
Öffentliche Ausschreibung zum Abschluss eines Pachtvertrags über kommunale …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.08.2017 - 1 U 7/17
Dieses Schuldverhältnis verpflichtet im vorliegenden Fall die Beklagte (Auslobende), die grundsätzlich geltenden und selbst gesetzten Verfahrensregeln einzuhalten, die Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtsnahme sicherzustellen (vgl. die Zitatstellen in der angefochtenen Entscheidung sowie OLG Naumburg, Urteil vom 25. Juni 2015, 2 U 17/15 Lw).
- OLG Rostock, 13.11.2018 - 14 U XV 10/17
Allgemeine Geschäftsbedingung in Zusatzvereinbarung zu Landpachtvertrag wirksam
Entgegen der vom Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung kommt es nicht darauf an, dass für das beklagte Land rechtlich auch die Möglichkeit bestanden hätte, den neuen Pachtvertrag ohne ein Auswahlverfahren abzuschließen (…vgl. dazu: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O., Rn. 40, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17. August 2017 - 1 U 7/17 -, Rn. 21, juris). - LG Bonn, 01.02.2023 - 1 O 99/22
Angebot nicht angenommen: Kein Vertrag zu Stande gekommen!
Dabei kann unterstellt werden, dass zwischen den Parteien im Rahmen des Open-House-Verfahrens spätestens mit Eingang des Angebotes der Klägerin bei der Beklagten ein (vorvertragliches) Schuldverhältnis begründet worden ist, in dem die Beklagte durch die nicht erfolgte Zuschlagserteilung ihre gegenüber der Klägerin bestehende Pflicht verletzt hat, die grundsätzlich geltenden und die von ihr selbst gesetzten Verfahrensregeln des Open-House-Verfahrens einzuhalten und die Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme sicherzustellen (zum Pflichtenkreis in Vergabe- und Ausschreibeverfahren etwa OLG Koblenz, Urteil vom 17.08.2017 - 1 U 7/17, NJW 2017, 3310; OLG Köln, Urteil vom 23.07.2014 - 11 U 104/13, ZfBR 2015, 101, 102).