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   OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02   

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OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02 (https://dejure.org/2002,3394)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2002 - 5 U 263/02 (https://dejure.org/2002,3394)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 5 U 263/02 (https://dejure.org/2002,3394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufvertrag (Bauträgervertrag) über den Erwerb von zwei Eigentumswohnungen in einem noch zu errichtenden Gebäude ; Anspruch auf Rückerstattung erbrachter Zahlungen sowie Zahlung von Verzugszinsen; Bauträgervertrag als gemischter Vertrag mit kaufvertraglichen und sowohl ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung des Kaufs von Eigentumswohnungen; Inanspruchnahme des Bürgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgenhaftung einer Bank aus einem Bauträgervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch vom Bauträger bestimmten Sachverständigen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 13, 14, 635, 671, 765, 767; AGBG §§ 9, 24a; MaBV §§ 3, 7 Abs. 1 Satz 4
    MaBV-Bürgschaftsverpflichtung nur für den vollen Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Ausführung eines Bauträgervertrages

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 13, 14, 635, 671, 765, 767 BGB; §§ 9, 24 a AGBG; §§ 3, 7 MaBV
    WE-Anlage - BGB-Gesellschafter als Unternehmer - Erwerber als Verbraucher/Bürgenhaftung der Bank aus dem Bauträgervertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Wirksame Abnahme durch vom Bauträger bestimmten Sachverständigen? (IBR 2003, 25)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kann MaBV-Bürgschaft nach Baufortschritt reduziert werden? (IBR 2003, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 546
  • BauR 2003, 934 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 37 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.09.1990 - VII ZR 316/89

    Subsidiäre Haftung des Veräußerers beim Bauvertrag; Verjährung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02
    Ansprüche des Erwerbers wegen Sachmängeln des Bauwerks richten sich bei Neubauten nach Werkvertragsrecht (BGH ständige Rechtsprechung - BauR 1991, 85/86).

    Im Übrigen greift hier die subsidiäre Eigenhaftung der Beklagten zu 1 und zu 2 schon deshalb ein, weil sie die Kläger bei der Durchsetzung der Ansprüche nicht unterstützt, sondern Mängel in Abrede gestellt und Gewährleistungsrechte schlechthin bestritten haben (vgl. BGH BauR 1991, 85/87).

  • OVG Bremen, 27.06.1986 - 1 BA 90/85

    Bauträger; Vertragssumme; Bankbürgschaft; Bürgschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02
    Durch § 7 Abs. 1 Satz 4 MaBV ist klargestellt, dass lediglich ein Austausch der Sicherungen der §§ 2 bis 6 MaBV und derjenigen des § 7 MaBV zulässig ist, eine Vermischung beider Vorschriftengruppen z.B. in der Weise, dass zwar § 3 Abs. 1 MaBV eingehalten, jedoch von den Höchstbeträgen des § 3 Abs. 2 MaBV abgewichen und die Differenz durch eine Bürgschaft nach § 7 Abs. 1 MaBV abgesichert werden soll, jedoch nicht stattfinden darf (Marcks MaBV , 6. Aufl., S 7 Rn. 4; Brych/Pause, Bauträgerkauf, 2. Aufl. Rn. 164 ff.; Basty Rn. 488, 513-515; vgl. auch OVG Bremen NJW-RR 1987, 600 und Basty DNotZ.1991, 26).
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02
    Eine Festsetzung der Beschwer findet nicht mehr statt (vgl. BGH vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02).
  • KG, 29.11.1999 - 12 U 3527/98

    Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft beim Bauträgervertrag)

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02
    b) Die erster Alternative der Klausel ist im Hinblick auf die festgestellten Mängel nicht erfüllt, da es an einer vollständigen Fertigstellung des Vertragsobjekts fehlt (§§ 7 Abs. 1 Satz 3, 3 Abs. 1 MaBV ; vgl. dazu Basty § 7 Rn. 516/517 m. w. N.; BGH BauR 1999, 659/662 und KG BauR 2000, 1353 ).
  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Erwerbspreises im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02
    Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist klargestellt, dass eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sowohl Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigung sichert als auch Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung, die aus einer auf Mängel gestützten Wandlung oder Minderung oder aus einem Schadensersatzanspruch wegen teilweiser Nichterfüllung resultieren (BGH Urteil vom 18. Juni 2002, IX ZR 359/01 - auf die Begründung S. 9 ff. des amtlichen Umdrucks wird Bezug genommen; vgl. auch Basty zu BGH vom 2. Mai 2002, VII ZR 178/01 in DNotZ 2002, 567 ff.).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02
    Sie haben das Vorhandensein von Mängeln vielmehr bestritten und ihre Einstandspflicht schlechthin in Abrede gestellt, so dass eine Fristsetzung sogar entbehrlich gewesen wäre (§ 634 Abs. 2 BGB - vgl. BGH NJW-RR 2001, 383 ).
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98

    Umfang einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02
    b) Die erster Alternative der Klausel ist im Hinblick auf die festgestellten Mängel nicht erfüllt, da es an einer vollständigen Fertigstellung des Vertragsobjekts fehlt (§§ 7 Abs. 1 Satz 3, 3 Abs. 1 MaBV ; vgl. dazu Basty § 7 Rn. 516/517 m. w. N.; BGH BauR 1999, 659/662 und KG BauR 2000, 1353 ).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97

    Gewährleistung eines Bauträgers; Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02
    a) Die in Nr. 6.1 Kaufvertrag enthaltene Verweisung auf alle anderen am Bau Beteiligten (§ 11 Nr. 10 a AGBG ) ist rechtlich zwar nicht zu beanstanden, da die Eigenhaftung des Bauträgers nicht davon abhängig gemacht wird, dass der Erwerber zunächst gegen den Dritten gerichtlich vorgeht (BGH NJW 1998, 904 ).
  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02
    a) Auch ohne Abnahme des Werks sind die Kläger berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, da die Voraussetzungen der 5§ 634, 635 BGB im Übrigen vorliegen und sie die Abnahme nicht unter Verstoß gegen § 242 BGB verweigert haben (BGH NJW 1996, 1749 ).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02
    Die Beklagten zu 1 und zu 2 waren als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. jetzt BGH NJW 2001, 1056 : Rechtsfähigkeit der Gesellschaft und Haftung der Gesellschafter entsprechend der OHG) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB , denn deren Tätigkeit war planvoll und von einer gewissen Dauer (vgl. im Einzelnen Münchener Kommentar-Micklitz, 4. Aufl., § 14 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 83/82

    Nicht gewerbsmäßiger Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Kfz-Händler;

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

    der Kaufverträge stelle sich zwar als AGB dar, halte jedoch - auch unter Berücksichtigung des Urteils des OLG Koblenz vom 17.10.2002 (5 U 263/02, BauR 2003, 546), dem ein völlig anders gelagerter Sachverhalt (Bestellung des zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums berechtigten Sachverständigen durch den Bauträger) zugrundegelegen habe, einer Inhaltskontrolle stand.

    Die vom Bauträger geschuldete Leistung entgegenzunehmen und über ihre Ordnungsgemäßheit zu befinden, ist allein Sache der Erwerber, denen es überlassen bleiben muss, den zur Abnahme Berechtigten jederzeit selbst frei zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.1985, VII ZR 72/84, BauR 1985, 314; OLG Koblenz , Urteil vom 17.10.2002, 5 U 263/02, BauR 2003, 546, dort Rn 85; OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2003, 21 U 58/03, BauR 2004, 690; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 507; Kniffka, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 11. Teil, Rn 238 mwN).

    der Kaufverträge halte als AGB - auch unter Berücksichtigung des Urteils des OLG Koblenz vom 17.10.2002, (5 U 263/02, BauR 2003, 546) einer Inhaltskontrolle stand, da diesem Urteil ein völlig anders gelagerter Sachverhalt (Bestellung eines Sachverständigen durch den Bauträger) zugrundegelegen habe, keinen Erfolg.

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10

    Bauträgerformularvertrag: Wirksamkeit einer Regelung über die Abnahme von

    Ist dem Erwerber die Person des bevollmächtigten Dritten vorgegeben oder ist das Benennungsrecht formularmäßig dem Unternehmer übertragen, wird dadurch wesentlich in den Kernbereich der Rechtsstellung des Erwerbers eingegriffen (OLG Koblenz BauR 2003, 546, 548).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 12 U 162/12

    Werkvertragsrecht: Kauf einer Altbauimmobilie bei vertraglich vereinbarter

    Ist dem Erwerber die Person des bevollmächtigten Dritten vorgegeben oder ist das Benennungsrecht formularmäßig dem Unternehmer übertragen, wird dadurch wesentlich in den Kernbereich der Rechtstellung des Erwerbers eingegriffen (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Koblenz, BauR 2003, S. 546, 548; Juris PK-BGB/Genius, 6. Aufl., 2012, Stand 01.10.2012, § 640 BGB, Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2004 - 4 U 84/04

    Ausschluss des Gewährleistungsrechtes beim Kauf eines Gebäudes durch

    Dass sie das Zweifamilienwohnhaus teilweise vermietet haben, führt nicht zur Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Baurecht 2004, 514 ff.; OLG Koblenz, BauR 2003, 546 ff.).
  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10

    Geltendmachung der Rechte der Erwerber wegen Mängel an der Bausubstanz des

    In Anbetracht der Tatsache aber, dass in das originäre Abnahmerecht des Erwerbers und damit in den Kernbereich der Rechtsstellung des Erwerbs durch die Bevollmächtigung eines Dritten eingegriffen wird, der die Abnahme als Einzelperson schneller vollziehen kann, als dies im Falle einer Abnahme durch alle Käufer geschieht, ohne dass dies gewichtige Interessen des Bauträgers rechtfertigen, bedarf es zur Wahrung des Transparenzgebotes im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Wirksamkeit derartiger Klauseln der eindeutigen Klarstellung, dass die Klausel frei widerruflich ist (Vogel, NZM 2010, 377, 379; von Oefele DNotZ 2011, 249, 258; OLG Koblenz NJOZ 2002, 2732, 2734 im Falle der eingeschränkten Widerruflichkeit).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16

    Unwirksame Abnahmeklausel in Bauträgerverträgen

    Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Ansicht, die der Senat für überzeugend hält, sind daher Klauseln unwirksam, wenn dem Erwerber sein originäres Abnahmerecht genommen wird oder wenn sie so verstanden werden können, dass der Erwerber selbst nicht mehr zur individuellen Abnahme berechtigt ist (OLG Karlsruhe, IMR 2011, 460; OLG Koblenz, IBR 2003, 25; OLG Stuttgart, ZWE 2015, 363; OLG Düsseldorf, IBR 2013, 280; OLG Karlsruhe, IBR 2011, 641; OLG München, BauR 2009, 701; Basty, Der Bauträgervertrag, 9. Aufl., Rdnr. 1046 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.01.2010 - 1 U 1371/09

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: In AGB zulässig!

    Eine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers könnte sich bei dieser Gestaltung, wie auch in der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des OLG Koblenz (BauR 2003, S. 546) ausgeführt, aus Einschränkungen der Widerruflichkeit des Auftrages und dem damit verbundenen Ausschluss des eigenen Rechts zur Abnahme ergeben.
  • LG München II, 29.04.2016 - 5 O 2689/12

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Mangelbeseitigungskosten) auf

    Ist dem Erwerber die Person des bevollmächtigten Dritten vorgegeben oder ist das Benennungsrecht formularmäßig dem Unternehmer übertragen, wird dadurch wesentlich in den Kernbereich der Rechtstellung des Erwerbers eingegriffen (vgl. OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Koblenz, BauR 2003, S. 546, 548; Juris PK-BGB/Genius, 6. Aufl., 2012, Stand 01.10.2012, § 640 BGB, Rn. 24).
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 4 U 126/08

    Voller Kaufpreis vs. 3,5%-Bürgschaft bei Besitzübergabe: Unwirksam!

    Eine Vermischung der Sicherungen der §§ 2 bis 6 MaBV und derjenigen des § 7 MaBV z.B. in der Weise, dass zwar § 3 Abs. 1 MaBV eingehalten, jedoch von den Höchstbeträgen des § 3 Abs. 2 MaBV abgewichen und die Differenz durch eine Bürgschaft nach § 7 Abs. 1 MaBV abgesichert wird, so wie es hier geregelt ist, ist unzulässig (vgl. auch OLG Koblenz ZfIR 2002, 897 = BauR 2003, 546; Basty, aaO., Rn. 640).
  • LG Hamburg, 11.03.2010 - 328 O 179/09

    Bauträgervertrag: Formularmäßige Beauftragung des Verwalters der

    Die Klausel verdrängt das eigene Abnahmerecht jedes einzelnen Erwerbers und ist damit unwirksam (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17.2.2002, 5 U 263/02, juris Rdnr. 85 m.w.N.).
  • SG Osnabrück, 26.07.2006 - S 5 U 70/03
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