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   OLG Koblenz, 18.01.2016 - 2 Ws 742/15   

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https://dejure.org/2016,1465
OLG Koblenz, 18.01.2016 - 2 Ws 742/15 (https://dejure.org/2016,1465)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2016 - 2 Ws 742/15 (https://dejure.org/2016,1465)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 2 Ws 742/15 (https://dejure.org/2016,1465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 114 Abs 2 StPO, § 268b StPO
    Untersuchungshaft: Anpassung des Haftbefehls an eine geänderte Sach- und Rechtslage; Ersetzung der im Haftbefehl erforderlichen Angaben zum dringenden Tatverdacht durch Bezugnahme auf ein ergangenes Urteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung eines Haftbefehls an geänderte Sach- oder Rechtslage

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Neufassung von Haftbefehl bei veränderter Verdachtsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 114 Abs. 2
    Untersuchungshaft; Haftbefehl; Urteilsverkündung; Anpassung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 05.02.2013 - 2 Ws 22/13

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung für die Strafrestaussetzung zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2016 - 2 Ws 742/15
    Eine Anpassung ist daher regelmäßig dann erforderlich, wenn einer von mehreren Haftgründen entfällt oder wenn sich im Laufe des Verfahrens die den dringenden Tatverdacht begründenden Tatsachen wesentlich geändert haben, insbesondere der dringende Tatverdacht wegen einiger der in dem Haftbefehl angeführten Taten entfällt, die ursprünglich angenommene Tat rechtlich oder tatsächlich anders zu bewerten ist oder neue, für die Haftfrage bedeutsame Taten bekannt geworden sind (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 22-24/13 v. 04.02.2013; 2 Ws 968/12 v. 28.11.2012; 1 Ws 1273/01 v. 23.10.2001; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. § 114 Rn. 18).

    Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Erkenntnisse über Verlauf und Ergebnis der Beweisaufnahme (vgl. BGH, StB 13/12 v. 14.11.2012 - NStZ-RR 2013, 86; StB 9/12 v. 08.10.2012 - NStZ-RR 2013, 16 ; Senat, 2 Ws 22-24/13 v. 04.02.2013; 2 Ws 354/12 v. 11.07.2012).

  • OLG Koblenz, 02.01.2014 - 2 Ws 742/13

    Haftbeschwerdeverfahren: Beurteilung des dringenden Tatverdachts anhand der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2016 - 2 Ws 742/15
    Nur in den Fällen, in denen der Angeklagte im Sinne des Haftbefehls verurteilt wird, setzt die gleichzeitige Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft (§ 268b StPO) keine gesonderte Prüfung und Begründung des dringenden Tatverdachts voraus; denn dieser wird dann bereits durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH, StB 20/09 v. 08.01.2004 - NStZ 2004, 276; Senat, 2 Ws 742/13 v. 02.01.2014 - Rn. 3 ff. n. juris mwN.).
  • BGH, 14.11.2012 - StB 13/12

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Fortdauer der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2016 - 2 Ws 742/15
    Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Erkenntnisse über Verlauf und Ergebnis der Beweisaufnahme (vgl. BGH, StB 13/12 v. 14.11.2012 - NStZ-RR 2013, 86; StB 9/12 v. 08.10.2012 - NStZ-RR 2013, 16 ; Senat, 2 Ws 22-24/13 v. 04.02.2013; 2 Ws 354/12 v. 11.07.2012).
  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2016 - 2 Ws 742/15
    Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Erkenntnisse über Verlauf und Ergebnis der Beweisaufnahme (vgl. BGH, StB 13/12 v. 14.11.2012 - NStZ-RR 2013, 86; StB 9/12 v. 08.10.2012 - NStZ-RR 2013, 16 ; Senat, 2 Ws 22-24/13 v. 04.02.2013; 2 Ws 354/12 v. 11.07.2012).
  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2016 - 2 Ws 742/15
    Nur in den Fällen, in denen der Angeklagte im Sinne des Haftbefehls verurteilt wird, setzt die gleichzeitige Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft (§ 268b StPO) keine gesonderte Prüfung und Begründung des dringenden Tatverdachts voraus; denn dieser wird dann bereits durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH, StB 20/09 v. 08.01.2004 - NStZ 2004, 276; Senat, 2 Ws 742/13 v. 02.01.2014 - Rn. 3 ff. n. juris mwN.).
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