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   OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03   

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OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03 (https://dejure.org/2005,29660)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.05.2005 - 11 UF 771/03 (https://dejure.org/2005,29660)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 11 UF 771/03 (https://dejure.org/2005,29660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung der elterlichen Sorge nach der Scheidung einer Deutschen und eines Ägypters; Übertragung des alleinigen Sorgerechts eines gemeinsamen Kindes auf die Mutter; Versagung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung nach deutschem Recht; Beurteilung der Regelung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Sorgerecht für ein entgegen dem Willen der Kindesmutter von dem Kindesvater nach Ägypten verbrachtes und dort lebendes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 08.02.1990 - 2 UF 216/89

    Sorgerechtsregelung; Religionszugehörigkeit; Ruhen der elterlichen Sorge;

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
    Dies folgt aus § 621 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ; zwischen den Parteien war im ersten Rechtszug das Ehescheidungsverfahren anhängig (zur internationalen Zuständigkeit s. § 606 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO ; vgl. OLG Hamm FamRZ 1990, 781 ; Philippi in: Zöller, 23. Auflage 2002, § 621 Rn. 76 a m.w.N.).

    Verknüpft die ausländische Entscheidung - wie hier - die Ausübung des Sorgerechts durch die Mutter (bzw. die mütterliche Linie) mit der Zugehörigkeit zur islamischen Religion (s. insofern auch Art. 381 hanefitisches Gesetzbuch), steht dies namentlich mit den Grundrechten aus Art. 3 Abs. 2 Satz 1 (Gleichberechtigung von Männern und Frauen), Art. 4 Abs. 1 und 2 (Glaubensfreiheit) und Art. 6 Abs. 2 und 3 GG (Elternrecht) nicht in Einklang und verletzt daher den ordre public (vgl. OLG Hamm FamRZ 1990, 781,782 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 7,8; Staudinger/Henrich aaO., Rn. 47).

  • OLG Zweibrücken, 09.05.1996 - 5 UF 44/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
    a) Es kann dahinstehen, ob der Anwendungsbereich der vom Antragsgegner hier wohl angesprochenen Vorschrift des § 1696 Abs. 1 BGB überhaupt eröffnet ist (vgl. zum Verhältnis von Rechtsmittel und Abänderung OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 45).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1993 - 6 UF 4/92

    Auslandentführung eines Kindes; Entscheidung über Sorgerecht; Scheidung der Ehe;

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
    Verknüpft die ausländische Entscheidung - wie hier - die Ausübung des Sorgerechts durch die Mutter (bzw. die mütterliche Linie) mit der Zugehörigkeit zur islamischen Religion (s. insofern auch Art. 381 hanefitisches Gesetzbuch), steht dies namentlich mit den Grundrechten aus Art. 3 Abs. 2 Satz 1 (Gleichberechtigung von Männern und Frauen), Art. 4 Abs. 1 und 2 (Glaubensfreiheit) und Art. 6 Abs. 2 und 3 GG (Elternrecht) nicht in Einklang und verletzt daher den ordre public (vgl. OLG Hamm FamRZ 1990, 781,782 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 7,8; Staudinger/Henrich aaO., Rn. 47).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92

    Ordre puplic bei ausländischer Scheidungsfolgereglung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
    Soweit das ägyptische Kindschaftsrecht - ausschließlich und unverrückbar - Erziehungsgewalt und Vermögenssorge dem Kindesvater bzw. dessen nächsten männlichen Verwandten (acëb) überträgt (Art. 420 ff. hanefitisches Gesetzbuch), bedürfte dies - unter dem Leitgedanken des Kindeswohls - der besonderen Prüfung im Lichte des ordre public (Art. 6 EGBGB ; vgl. BGHZ 120, 29,34 ff.; FamRZ 1993, 1053 ,1054 f.).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
    Soweit das ägyptische Kindschaftsrecht - ausschließlich und unverrückbar - Erziehungsgewalt und Vermögenssorge dem Kindesvater bzw. dessen nächsten männlichen Verwandten (acëb) überträgt (Art. 420 ff. hanefitisches Gesetzbuch), bedürfte dies - unter dem Leitgedanken des Kindeswohls - der besonderen Prüfung im Lichte des ordre public (Art. 6 EGBGB ; vgl. BGHZ 120, 29,34 ff.; FamRZ 1993, 1053 ,1054 f.).
  • OLG Hamm, 24.06.1996 - 12 WF 130/96

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Minderjährigen; Durchsetzung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
    lebt seit nahezu sechs Jahren in Ägypten und ist dort - unstreitig - sowohl in familiärer als auch sozialer und kultureller Hinsicht integriert; unter diesem Umständen steht die dem Willen der Antragstellerin entgegenstehende Verbringung des Kindes durch den Antragsgegner nach Ägypten im August des Jahres 1998 der Annahme des neuen Daseinsmittelpunktes des Kindes nicht mehr entgegen (vgl. zum MSA: BGH NJW 1981, 520 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juli 1988 - 13 UF 861/88 = NJW 1989, 2201; übergreifend Staudinger/Henrich [2002], Art. 21 EGBGB Rn. 18).
  • BGH, 18.06.1970 - IV ZB 6/70

    Elterliche Gewalt des Vaters (VAR - Ägypten)

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
    aa) Es besteht danach - wie im Grundsatz in allen islamischen Rechtsordnungen (vgl. Staudinger/Henrich aaO., Rn. 41 ff.; spez. zum ägyptischen Recht vgl. BGHZ 54, 132, 136 f.) - während der Ehe und auch nach ihrer Auflösung eine Aufspaltung des Rechts der elterlichen Sorge einerseits in die Erziehungsgewalt und die Vermögenssorge (wilayat) sowie andererseits in die Personensorge (hadanah).
  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 4 UF 135/98

    Bestimmung des elterlichen Sorgerechts nach Scheidung der Ehe zwischen einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
    Weder die - deutsche - Staatsangehörigkeit der Antragstellerin respektive des Kindes (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 StAG ) noch das Scheidungsstatut begründen eine abweichende Anknüpfung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 1519; Staudinger/Henrich aaO., Rn. 13).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
    lebt seit nahezu sechs Jahren in Ägypten und ist dort - unstreitig - sowohl in familiärer als auch sozialer und kultureller Hinsicht integriert; unter diesem Umständen steht die dem Willen der Antragstellerin entgegenstehende Verbringung des Kindes durch den Antragsgegner nach Ägypten im August des Jahres 1998 der Annahme des neuen Daseinsmittelpunktes des Kindes nicht mehr entgegen (vgl. zum MSA: BGH NJW 1981, 520 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juli 1988 - 13 UF 861/88 = NJW 1989, 2201; übergreifend Staudinger/Henrich [2002], Art. 21 EGBGB Rn. 18).
  • OLG Koblenz, 27.07.1988 - 13 UF 861/88

    Elterliche; Sorge; Sorgerecht; Großbritannien

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2005 - 11 UF 771/03
    lebt seit nahezu sechs Jahren in Ägypten und ist dort - unstreitig - sowohl in familiärer als auch sozialer und kultureller Hinsicht integriert; unter diesem Umständen steht die dem Willen der Antragstellerin entgegenstehende Verbringung des Kindes durch den Antragsgegner nach Ägypten im August des Jahres 1998 der Annahme des neuen Daseinsmittelpunktes des Kindes nicht mehr entgegen (vgl. zum MSA: BGH NJW 1981, 520 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juli 1988 - 13 UF 861/88 = NJW 1989, 2201; übergreifend Staudinger/Henrich [2002], Art. 21 EGBGB Rn. 18).
  • BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95

    Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen

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