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   OLG Koblenz, 18.10.2010 - 5 U 934/10   

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https://dejure.org/2010,12302
OLG Koblenz, 18.10.2010 - 5 U 934/10 (https://dejure.org/2010,12302)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.10.2010 - 5 U 934/10 (https://dejure.org/2010,12302)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Oktober 2010 - 5 U 934/10 (https://dejure.org/2010,12302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 6; ZPO §§ 50, 263, 533
    Untergemeinschaft von Wohnungseigentümern ist nicht rechts- und parteifähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfähigkeit von Untergemeinschaften der Sondereigentümer von Sonderobjekten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Untergemeinschaft einer WEG nicht prozessfähig, §§ 10 Abs. 6 WEG; 50, 263, 533 ZPO

  • prewest.de PDF, S. 59

    § 10 WEG; §§ 50, 263, 533 ZPO
    Teileigentum; Wohnungseigentum; "Untergemeinschaften"; Klage gegen Wohnungseigentümer-Untergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; ZPO § 50; ZPO § 263; ZPO § 533
    Rechtsfähigkeit von Untergemeinschaften der Sondereigentümer von Sonderobjekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Klage gegen Wohnungseigentümer-Untergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Untergemeinschaft von Wohnungseigentümern ist nicht rechts- und parteifähig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Untergemeinschaften sind nicht rechtsfähig! (IMR 2011, 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 225
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Aachen, 24.03.2010 - 118 C 1/10

    Ungültiger Beschluss wegen Verstoß gegen Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2010 - 5 U 934/10
    Eine solche "Untergemeinschaft" kann nicht, wie dies § 10 Abs. 6 WEG für die Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganzes vorsieht, eigenständig Träger von Rechten und Pflichten sein und deshalb auch nicht verklagt werden (AG Aachen ZWE 2010, 285).
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

    Die Erteilung eines Auftrags an einen Dritten namens und in Vollmacht einer Untergemeinschaft ist eine rechtlich nicht durchführbare Maßnahme, da die Untergemeinschaft nicht rechtsfähig ist ist eine rechtlich nicht durchführbare Maßnahme, da die Untergemeinschaft nicht rechtsfähig ist (vgl. OLG Koblenz, 18. Oktober 2010, 5 U 934/10, ZMR 2011, 225 und OLG Naumburg, 21. April 2008, 4 W 18/08, ZMR 2009, 389).

    Untergemeinschaften bilden keine Rechtssubjekte, sind nicht rechtsfähig und können daher keine Aufträge erteilen (OLG Koblenz ZMR 2011, 225; OLG Naumburg ZMR 2009, 389; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 10 Rz. 81) und damit auch nicht der Verwalter in ihrem Namen.

  • OLG Brandenburg, 10.02.2020 - 2 U 132/18

    Untergemeinschaft ist nicht parteifähig!

    Rechts- und parteifähig ist ausschließlich die Gesamtgemeinschaft, nicht jedoch die hier klagende Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer der Häuser X... (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 5 U 934/10 - OLG Nürnberg, Urteil vom 16. August 2013 - 2 U 2379/12 - in Verbindung mit dem dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2016 - VII ZR 252/13 -, jeweils bei juris; Zöller-Althammer, ZPO, 33. Aufl.2020, Rn 24 zu § 50 ZPO).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 2 U 2379/12

    Untergemeinschaft kann Bauträger nicht auf Kostenvorschuss verklagen!

    Die Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer des Hauses R Straße 11 a ist daher nicht rechts- und parteifähig (Zöller-Volkommmer, ZPO, 29. Auflage, § 50 Rn. 24; OLG Koblenz,18.10.2010 - 5 U 934/10).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2020 - 2 U 119/19

    Fehlende Parteifähigkeit der Untergemeinschaft einer

    Rechts- und parteifähig ist ausschließlich die Gesamtgemeinschaft, nicht jedoch die hier klagende Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer der Häuser X... (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 5 U 934/10 - OLG Nürnberg, Urteil vom 16. August 2013 - 2 U 2379/12 - in Verbindung mit dem dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2016 - VII ZR 252/13 -, jeweils bei juris; Zöller-Althammer, ZPO, 33. Aufl.2020, Rn 24 zu § 50 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2020 - 2 U 119/19

    Nicht parteifähige Untergemeinschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Rechts- und parteifähig ist ausschließlich die Gesamtgemeinschaft, nicht jedoch die hier klagende Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer der Häuser X... (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 5 U 934/10 - OLG Nürnberg, Urteil vom 16. August 2013 - 2 U 2379/12 - in Verbindung mit dem dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2016 - VII ZR 252/13 -, jeweils bei juris; Zöller-Althammer, ZPO, 33. Aufl.2020, Rn 24 zu § 50 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2020 - 2 U 132/18

    Parallelentscheidung zu OLG Brandenburg 2 U 119/19 v. 20.01.2020

    Rechts- und parteifähig ist ausschließlich die Gesamtgemeinschaft, nicht jedoch die hier klagende Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer der Häuser X... (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 5 U 934/10 - OLG Nürnberg, Urteil vom 16. August 2013 - 2 U 2379/12 - in Verbindung mit dem dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2016 - VII ZR 252/13 -, jeweils bei juris; Zöller-Althammer, ZPO, 33. Aufl.2020, Rn 24 zu § 50 ZPO).
  • OLG Nürnberg, 31.07.2013 - 2 U 2379/12

    Klage gegen Bauträger durch Untergemeinschaft unzulässig!

    Die Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer des Hauses R Straße 11 a ist daher nicht rechts- und parteifähig (Zöller-Volkommmer, ZPO, 29. Auflage, § 50 Rn. 24; OLG Koblenz,18.10.2010 - 5 U 934/10).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2020 - 2 U 81/18

    Unzulässigkeit einer Klage einer Untergemeinschaft unter der Bezeichnung

    Rechts- und parteifähig ist ausschließlich die Gesamtgemeinschaft, nicht jedoch die hier klagende Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer der Häuser X... (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 5 U 934/10 - OLG Nürnberg, Urteil vom 16. August 2013 - 2 U 2379/12 - in Verbindung mit dem dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2016 - VII ZR 252/13 -, jeweils bei juris; Zöller-Althammer, ZPO, 33. Aufl.2020, Rn 24 zu § 50 ZPO).
  • AG Bremen, 22.06.2012 - 29 C 5/12

    Kann eine Untergemeinschaft Rechte und Pflichten haben?

    Hier besteht auch keine Regelungslücke, nachdem der Gesetzgeber im Anschluss an die "Jahrtausendentscheidung" des Bundesgerichtshofes zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Juni 2005, NJW 2005, S. 2061 ff.) sowie in Kenntnis des "Vorhandenseins" von "Untergemeinschaften" nur der Wohnungseigentümergemeinschaft eine rechtliche Qualität im Rahmen des § 10 WEG hat zukommen lassen (vgl. nur: Rüscher, aaO; OLG Koblenz, Beschluss von 18.10.2010, ZMR 2011, S. 225: Untergemeinschaft kann nicht Träger von Rechten und Pflichten sein).
  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2013 - 13 T 90/12

    Untereigentümergemeinschaft kann weder klagen noch verklagt werden!

    Bei der Klägerin handelt es sich um die Untereigentümergemeinschaft H. der Wohnungseigentümergemeinschaft H. Eine derartige Untergemeinschaft ist kein Rechtssubjekt, daher auch nicht rechtsfähig und kann demzufolge auch nicht im Prozess klagen oder verklagt werden, eine entsprechende Rechtsposition sieht § 10 Abs. 6 WEG ausdrücklich nur für die (gesamte) Wohnungseigentümergemeinschaft vor (OLG Koblenz, ZMR 2011, 225; Niedenführ/Kümmel § 10 WEG Rn 81 m. w. N.).
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