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   OLG Koblenz, 18.10.2018 - 1 U 599/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34614
OLG Koblenz, 18.10.2018 - 1 U 599/18 (https://dejure.org/2018,34614)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.10.2018 - 1 U 599/18 (https://dejure.org/2018,34614)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 1 U 599/18 (https://dejure.org/2018,34614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    "Der will nur spielen" - Gegen einen nicht angeleinten herannahenden Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen getroffen werden; das Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abwehr von Hund ist erlaubt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Abwehr von Hund ist erlaubt

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Freilaufender Hund - Ob Angriff oder Spiel: Halter haftet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung - Abwehrmaßnahmen gegen Hund der nur spielen will

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hunde ohne Leine: Auch "nur spielende" Hunde dürfen abgewehrt werden

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Rechtmäßigkeit effektiver Abwehrmaßnahmen gegen einen sich nähernden, nicht angeleinten Hund

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Effektive Abwehr fremder Hunde ist rechtmäßig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht angeleinten Hund abgewehrt - Wenn sich ein Jogger dabei verletzt, haftet der Tierhalter für die Folgen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Unangeleinter Hund - Jogger darf effektive Abwehrmaßnahmen ergreifen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Uneingeschränkte Haftung des Hundehalters bei nicht angeleintem Hund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Der will nur spielen" - Spaziergänger darf sich gegen herannahenden und nicht angeleinten Hund wehren - Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3596
  • MDR 2019, 33
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 21.07.2008 - 6 U 60/08

    Städtische Hundeanleinverordnung als Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2018 - 1 U 599/18
    20 2. Diese Gefahrenabwehrverordnung ist auch ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 21.7.2008 - 6 U 60/08 -, MDR 2009, 146, zitiert nach juris).
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