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   OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15   

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OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15 (https://dejure.org/2015,62100)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.2015 - 1 W 622/15 (https://dejure.org/2015,62100)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 1 W 622/15 (https://dejure.org/2015,62100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Testament - Nachweis der Existenz und Auslegung bei Vorlage einer Kopie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1487
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZR 301/02

    Darlegungs- und Beweislast des zugewinnausgleichspflichtigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
    Ein auf Erbeinsetzung gerichteter Wille ist dabei, falls nicht besondere Umstände etwas anderes ergeben, dann anzunehmen, wenn der Erblasser bei der Verfügung davon ausging, mit ihr nahezu über sein gesamtes Vermögen zu verfügen (§ 2087 Abs. 1 BGB); die Zweifelsregelung des § 2087 Abs. 2 BGB greift dann nicht ein (BGH FamRZ 2005, 1660 Tz. 18; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2087 Rn. 4 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 11 Wx 78/14

    Nachlassverfahren: Durchführung des Strengbeweises bei der Aufklärung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
    Kann - wie hier - lediglich eine Kopie der angeblichen Urkunde vorgelegt werden, unterliegt diese der freien Beweiswürdigung (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 364 Tz. 20; Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, vor § 415 Rn. 2); an die Beweisführung sind aber strenge Anforderungen zu stellen (OLG Naumburg FamRZ 2013, 246; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 11 Wx 78/14 - juris Tz. 15).
  • BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99

    Voraussetzungen des Testierwillens

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
    Es muss bei Würdigung der Gesamtumstände feststehen, dass der Erblasser die Urkunde als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat; schon das Bestehen gewichtiger Zweifel am ernstlichen Testierwillen bewirkt, dass ein gültiges Testament nicht angenommen werden kann (BayObLG FamRZ 2000, 1251 Tz. 14; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 700; Staudinger/Baumann a.a.O. § 2247 Rn. 20).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04

    Maschinell erstellte Überschrift des Testaments - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
    In jedem Fall muss der handschriftliche Teil für sich genommen einen abgeschlossenen Sinn behalten (§ 2085 BGB; vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1025 Tz. 13; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Auflage 2016, § 2247 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 1 U 172/05

    Eignung von Ablichtungen zur Beweisführung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
    Kann - wie hier - lediglich eine Kopie der angeblichen Urkunde vorgelegt werden, unterliegt diese der freien Beweiswürdigung (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 364 Tz. 20; Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, vor § 415 Rn. 2); an die Beweisführung sind aber strenge Anforderungen zu stellen (OLG Naumburg FamRZ 2013, 246; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 11 Wx 78/14 - juris Tz. 15).
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
    Eine über bloße Stützungshandlungen hinausgehende Einflussnahme einer anderen Person auf die Schreibleistung des Erblassers führt nämlich auch dann zur Unwirksamkeit des Testaments, wenn die niedergelegte Erklärung dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht (OLG Hamm FamRZ 2013, 1069); mit anderen Worten: die Niederschrift darf nicht vollends der Herrschaft und Leitung eines Dritten überlassen sein (BGH FamRZ 1981, 651 Tz. 15; Lauck a.a.O. § 2247 Rn. 10).
  • KG, 06.11.1990 - 1 W 2992/90

    Mehrere Testamente gleichen Datums; Gegenseitige Aufhebung sich widersprechender

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
    a) Der Antragsteller beruft sich auf eine Verfügung von Todes wegen; ihn trifft als (Erb-respektive Vermächtnis-)Prätendent die Darlegungs- und Beweislast namentlich für die Echtheit der (Privat-)Urkunde, die Eigenhändigkeit und den Inhalt der Erklärung, den Testierwillen des Erblassers sowie den Zeitpunkt und den Ort der Testamentserrichtung (Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 144 ff.; Lauck in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2. Auflage 2014, § 2247 Rn. 44); dies gilt auch für die Frage, ob ein bloßer Entwurf eines Testaments vorliegt (KG MDR 1991, 348 Tz. 12; Staudinger/Baumann a.a.O. Rn. 150).
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14

    Nachlassverfahren: Abgrenzung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
    Greifbare Anhaltspunkte zur Annahme eines Vorausvermächtnisses (§ 2150 BGB) fehlen; es ist nämlich gerade nicht ersichtlich, dass der Erblasser seine Stiefenkel gegenüber seiner Tochter wertmäßig begünstigen wollte (vgl. OLG Saarbrücken ErbR 2015, 579 Tz. 31 ff.; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2048 Rn. 5ff.).
  • OLG Naumburg, 29.03.2012 - 2 Wx 60/11

    Erbscheinerteilungsverfahren: Nachweis des testamentarischen Erbrechts durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
    Kann - wie hier - lediglich eine Kopie der angeblichen Urkunde vorgelegt werden, unterliegt diese der freien Beweiswürdigung (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 364 Tz. 20; Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, vor § 415 Rn. 2); an die Beweisführung sind aber strenge Anforderungen zu stellen (OLG Naumburg FamRZ 2013, 246; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 11 Wx 78/14 - juris Tz. 15).
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 230/81

    Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Veräußerung - Änderung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
    Jedenfalls kann ein entsprechender intensivierter (qualifizierter) Zuwendungswille nicht festgestellt werden, sodass ein Verschaffungsvermächtnis (§§ 2169, 2170 BGB) ausscheiden wird (vgl. BGH NJW 1983, 937; 1984, 731 Tz. 19; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2169 Rn. 2 f.).
  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81

    Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2014 - 3 Wx 95/13
  • OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17

    Zu den Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr

    An den Nachweis sind - wie das Nachlassgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - wegen der für die Errichtung eines Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur allerdings strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2015, Az. 1 W 622/15, Rn. 8; Schleswig-Holsteinisches OOLG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 01.04.2004, Az. 1Z BR 013/04, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris und m. w. N.; Hagena, a. a. O.; Weidlich in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 2255 BGB, Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2019 - 25 Wx 65/18

    Zurückweisung eines Erbscheinsantrags wegen Formunwirksamkeit eines Testaments

    Sie begründet insbesondere keine tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz, dass das Testament durchden Erblasser vernichtet worden ist (OLG Koblenz Beschluss vom 08.10.2015, 11 Wx 78/14 FamRZ 2016, 1007 Rn. 15; Beschluss vom 18.12.2015 1 W 622/15 FamRZ 2016, 1487; OLG Naumburg FamRZ 2013, 246).
  • VG Cottbus, 27.07.2016 - 1 K 937/14

    Hochschulrecht: Gewährung eines weiteren Wiederholungsversuches im

    Die Vereinbarung erfüllt zudem auch deshalb nicht die Anforderungen der gesetzlichen Schriftform, weil ausweislich der der Kammer allein vorliegenden Kopie (vgl. generell zur Beweiskraft einer Kopie OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 1 W 622/15 -, juris Rn. 8) die erforderliche Urkundeneinheit nicht eingehalten ist.
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