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   OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09   

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https://dejure.org/2009,13399
OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09 (https://dejure.org/2009,13399)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.2009 - 14 W 30/09 (https://dejure.org/2009,13399)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 14 W 30/09 (https://dejure.org/2009,13399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen und Berechnungsgrundlage der Terminsgebühr bei eingeschränkter Antragstellung wegen Erledigung der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 220 Abs. 1; RVG -VV Nr. 3104
    Entstehung und Berechnung der Terminsgebühr bei Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Terminsgebühr und Erledigungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1857
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - 18 W 38/06

    Streitwertfestsetzung bei teilweiser Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09
    Deshalb hätte sie nur dann nach dem (geringeren) Kosteninteresse berechnet werden können, wenn die Erledigungserklärungen der Parteien oder zumindest die des Klägers schon in vorterminlichen Schriftsätzen abgegeben worden wären (OLGR Düsseldorf 2007, 321).
  • OLG Köln, 16.02.2006 - 17 W 28/06

    Terminsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09
    Dass sich der Streitwert dann im Verlauf der Sitzung aufgrund der beiderseitigen Erledigungserklärungen auf das Kosteninteresse von 4.755,30 EUR ermäßigte, ist ohne Gewicht (OLGR Köln 2006, 884).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Danach wäre bei Abgabe der Erledigungserklärung im Termin vom 10. September 2008 die Terminsgebühr grundsätzlich bereits in voller Höhe aus dem ursprünglichen Streitwert angefallen und bliebe gemäß § 15 Abs. 4 RVG erhalten, nachdem die Verhandlung mit dem Aufruf der Sache begonnen hatte, § 220 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06, OLGR 2006, 884; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 14 W 30/09, OLGR 2009, 504; Riedel/Sußbauer/Keller, aaO Rn. 51; Onderka/Schneider, aaO Rn. 181; Enders, JurBüro 2005, 113 f.).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines

    Die Rücknahme des um 122.572,98 EUR erweiterten Widerklageantrages im Termin am 16. Juli 2015 blieb für die Bemessung der Terminsgebühr ohne Wirkung (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2009, 425), so dass der Streitwert einheitlich festgesetzt werden kann.
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