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   OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 419/08   

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https://dejure.org/2009,15783
OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 419/08 (https://dejure.org/2009,15783)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.2009 - 2 U 419/08 (https://dejure.org/2009,15783)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 2 U 419/08 (https://dejure.org/2009,15783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 133; ; InsO § 143; ; InsO § 166 Abs. 2; ; InsO § 167 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 178 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Sicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines einheitlichen Sicherungsvertrages bei Enthalten von Elementen sowohl einer kongruenten als auch einer inkongruenten Deckung; Indizwirkung des inkongruentes Rechtsgeschäfts für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht und deren Behandlung im Einzelfall

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 24
  • NZI 2010, 30
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.2008 - IX ZR 38/04

    Schleppende Zahlung von Löhnen als Anzeichen für eine Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 419/08
    Ein inkongruentes Rechtsgeschäft stellt zwar ein erhebliches Indiz bzw. ein Beweisanzeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners dar, hieraus muss aber nicht zwingend geschlossen werden, dass eine solche im konkreten Einzelfall tatsächlich auch bestanden hat (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 14.2.2008 - IX ZR 38/04 - NJW-RR 2008, 870).

    Bei einer inkongruenten Deckung besteht eins starkes Beweisanzeichen dafür, dass der Schuldner sich einer Benachteiligung seiner Gläubiger bewusst war (BGH Urteil vom 14.2.2008 - IX ZR 38/04 - NJW-RR 2008, 870).

    Enthält ein einheitlicher Sicherungsvertrag sowohl Elemente einer kongruenten als auch einer inkongruenten Deckung, ist insgesamt von einem inkongruenten Rechtsgeschäft auszugehen (BGH Urteil vom 14.2.2008 - IX ZR 38/04 - NJW-RR 2008, 870).

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 419/08
    Dem steht nicht BGH 9.1.2007 - IX ZR 47/96 WM 1997, 436 entgegen, wonach die Benachteiligungsabsicht nur voraussetzt, dass der Schuldner die Benachteiligung seiner Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg der Rechtshandlung will.
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