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   OLG Koblenz, 19.03.2018 - 9 WF 607/17   

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https://dejure.org/2018,40578
OLG Koblenz, 19.03.2018 - 9 WF 607/17 (https://dejure.org/2018,40578)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.03.2018 - 9 WF 607/17 (https://dejure.org/2018,40578)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. März 2018 - 9 WF 607/17 (https://dejure.org/2018,40578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 5 Abs 1 KSÜ, Art 15 Abs 1 KSÜ, Art 15 Abs 2 KSÜ, Art 16 KSÜ, Art 17 KSÜ ... mehr
    Kindschaftssache: Gerichtliches Genehmigungserfordernis und anwendbares Recht bei Ausschlagung einer Erbschaft für minderjährige Kinder nach dem Tod eines in Polen verstorbenen Großelternteils

  • Deutsches Notarinstitut

    KSÜ Artt. 5 Abs. 1, 15 Abs. 1 u. 2, 16, 17; BGB § 1697a
    Familiengerichtliche Genehmigung der Erbausschlagung für minderjährige Kinder aufgrund Genehmigungserfordernis im ausländischen Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.2015 - C-404/14

    Matousková - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2018 - 9 WF 607/17
    Denn die vorzitierten Regelungen betreffen nur die Aspekte, die sich spezifisch auf die Erbfähigkeit, auf die Testierfähigkeit, auf etwaige Zuwendungsverbote, auf die formelle Höchstpersönlichkeit und die Auslegung einer Verfügung von Todes wegen sowie auf den subjektiven Tatbestand und etwaige Willensmängel beziehen (vgl. EuGH, NJW 2016, 387, Rdnr. 33; jurisPK Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger-Eichel, BGB, 8. Aufl. 2017, Art. 1 EuErbVO, Rdnr. 32).

    18 Die Genehmigung einer solchen Ausschlagungserklärung ist hingegen als eigenständige Schutzmaßnahme im Sinne des KSÜ anzusehen (vgl. EuGH, NJW 2016, 387, Rdnr. 31 f.; Schäuble, a.a.O.; jurisPK Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger-Ludwig, BGB, 8. Aufl. 2017, Art. 25 und 26 EGBGB, Rdnr. 388, m.w.N.).

  • OLG Hamm, 04.05.2020 - 13 WF 66/20

    Ausschlagung einer in Polen angefallenen Erbschaft, minderjähriges Kind,

    Die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit einzelner Rechtsgeschäfte, welche Eltern in Vertretung des Kindes vornehmen, unterfällt dabei dem Statut der elterlichen Sorge (OLG Koblenz, Beschluss vom 19.03.2018, 9 WF 607/17, FamRZ 2019, 367 ff, RN 14 m.w.N.).

    Die Genehmigung einer Erbausschlagungserklärung ist als eigenständige Schutzmaßnahme im Sinne des KSÜ anzusehen (OLG Koblenz, FamRZ 2019, 367 f.).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2020 - 6 UF 58/20

    Kindschaftssache: Familiengerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Ausschlagung

    Dann aber kann ein wirksamer Schutz N.s Vermögens und damit seines Wohles - mit Rücksicht auf die von der Mutter behauptete Überschuldung des Nachlasses - nur erzielt werden, wenn dieses nach polnischem Recht bestehende Genehmigungserfordernis berücksichtigt wird (siehe zum Ganzen OLG Koblenz FamRZ 2019, 367 m.z.w.N.; vgl. auch Staudinger/Pirrung, BGB, Neubearbeitung 2009, Vorbem zu Art. 19 EGBGB, KSÜ, Rz. G 102 f.; BR-Drucks. 14/09, S. 56).
  • AG Münster, 03.03.2020 - 124 F 13/20

    Ausschlagung einer in Polen angefallenen Erbschaft durch ein in Deutschland

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Beschluss vom 00.03.2018 (AZ: 9 WF 607/17) wie folgt ausgeführt:.
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