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   OLG Koblenz, 19.05.2009 - 11 UF 762/08   

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https://dejure.org/2009,29042
OLG Koblenz, 19.05.2009 - 11 UF 762/08 (https://dejure.org/2009,29042)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.05.2009 - 11 UF 762/08 (https://dejure.org/2009,29042)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 11 UF 762/08 (https://dejure.org/2009,29042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Erben aus einer durch den Erblasser eingegangenen Unterhaltsvereinbarung; Begrenzung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs auf Verlangen der Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Erben aus einer durch den Erblasser eingegangenen Unterhaltsvereinbarung; Begrenzung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs auf Verlangen der Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01

    Abänderung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2009 - 11 UF 762/08
    Eine nachträgliche Befristung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs, auf die der Beklagte sich als Erbe des Erblasser berufen könnte, kann deshalb nur unter den Voraussetzungen der Störung der Geschäftsgrundlage beansprucht werden (vgl. BGH FamRZ 2004, 1357 ).

    Bei der Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung wegen Änderung der Rechtslage ist zu ermitteln, welche Verhältnisse die Parteien zur Grundlage ihrer Vereinbarung gemacht haben und von welcher Rechtslage sie ausgegangen sind (vgl. BGH FamRZ 2004, 1357 ; OLG Zweibrücken OLGR 2009, 174 zur Abänderung eines Prozessvergleichs).

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZB 38/04

    Umschreibung eines Unterhaltstitels gegen den Erben des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2009 - 11 UF 762/08
    Von einer selbständigen Unterhaltsvereinbarung ist nur dann auszugehen, wenn besonderen Anhaltspunkte dafür sprechen (BGH FamRZ 2004, 1546 ; BGH NJW 1985, 1470 ).
  • OLG Koblenz, 18.12.2008 - 7 UF 377/08

    Begrenzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Höhe des angemessenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2009 - 11 UF 762/08
    Der "angemessene Lebensbedarf" ist weder mit dem "notwendigen Selbstbehalt" noch mit dem Maß des Billigkeitsunterhalts nach § 1581 BGB gleich gestellt sondern mit dem "angemessenen Selbstbehalt" von derzeit 1.100,00 EUR (so auch OLG Koblenz, 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen, OLGR Koblenz 2009, 238 f.; OLG Frankfurt ZFE 2008, 430 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2008 - 3 UF 347/06

    Nachehelichenunterhalt: Beschränkung und Befristung von Krankheitsunterhalt bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2009 - 11 UF 762/08
    Der "angemessene Lebensbedarf" ist weder mit dem "notwendigen Selbstbehalt" noch mit dem Maß des Billigkeitsunterhalts nach § 1581 BGB gleich gestellt sondern mit dem "angemessenen Selbstbehalt" von derzeit 1.100,00 EUR (so auch OLG Koblenz, 7. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen, OLGR Koblenz 2009, 238 f.; OLG Frankfurt ZFE 2008, 430 f.).
  • OLG Koblenz, 28.08.2002 - 9 UF 745/01

    Passive Vererblichkeit einer den gesetzlichen Unterhaltsanspruch lediglich

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2009 - 11 UF 762/08
    Die Vorschrift § 1586b BGB ist nach allgemeiner Ansicht auf eine Unterhaltsvereinbarung zwischen dem geschiedenen Ehegatten und dem Erblasser anzuwenden und damit für den Erben bindend, wenn es sich um eine den gesetzlichen Anspruch lediglich ausgestaltende unselbständige Unterhaltsvereinbarung handelt (OLG Koblenz, 9. Zivilsenat, NJW 2003, 439 ; Bergschneider FamRZ 2003, 1049 f.; MünchenerKommentar/Maurer, BGB , 4. Aufl., § 1586 b Rdn. 2; Johannsen/Henrich-Büttner, Eherecht, 4. Aufl., § 586 b Rdn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08

    Ehegattenunterhalt: Nachträgliche Befristung eines durch Vergleich zunächst

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2009 - 11 UF 762/08
    Bei der Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung wegen Änderung der Rechtslage ist zu ermitteln, welche Verhältnisse die Parteien zur Grundlage ihrer Vereinbarung gemacht haben und von welcher Rechtslage sie ausgegangen sind (vgl. BGH FamRZ 2004, 1357 ; OLG Zweibrücken OLGR 2009, 174 zur Abänderung eines Prozessvergleichs).
  • OLG München, 18.07.2018 - 12 UF 202/18

    Berechnung von Betreuuungsunterhalt

    Nach einer im Schrifttum weit verbreiteten Auffassung muss die Haftungsbegrenzung jedoch vom Erben zuvor durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Unterhaltsberechtigten erklärt worden sein (so OLG Koblenz, Urteil v. 15.09.2009, NJW-RR 2010, 303, Rn. 28; Heiß, NZFam 2016, 485, Ziffer VIII 4; Bergschneider, FamRZ 2003, 1049, 1053; Maurer, a.a.O., § 1586 b, Rn. 31; Hähn in Krug, Pflichtteilsprozess, 2. Aufl. 2018, Rn. 281).
  • OLG Saarbrücken, 15.07.2010 - 6 UF 4/10

    Nachehelicher Unterhalt: Vertrauensschutz in Überleitungsfällen

    Im Spannungsfeld zwischen nachehelicher Solidarität und dem Grundsatz der Eigenverantwortung sollte nach dem in der Lebensgestaltung während der Ehe und dem im Vergleich zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien erstere uneingeschränkt fortwirken (vgl. dazu auch OLG Koblenz, OLGR 2009, 821).
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