Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26250
OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15 (https://dejure.org/2016,26250)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15 (https://dejure.org/2016,26250)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15 (https://dejure.org/2016,26250)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 229 StGB, § 267 Abs 1 StGB, § 22 Abs 1 Nr 1 StVG, § 26 Abs 1 S 1 FZV, § 6 Abs 1 PflVG
    Straßenverkehrsdelikte: Urkundenfälschung oder Kennzeichenmissbrauch bei Fahrten mit entstempelten Kfz-Kennzeichen; Verwendung von Versicherungskennzeichen für ein anderes Fahrzeug; Feststellung einer fahrlässigen Körperverletzung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fahren mit entstempelten Kfz-Kennzeichen: Keine Urkundenfälschung, aber Kennzeichenmissbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der Verwendung eines entstempelten Kennzeichenschildes; Urkundenfälschung durch Anbringen eines für ein anderes Fahrzeug bestimmten Versicherungskennzeichens oder Manipulationen am Versicherungskennzeichen

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Verwendung von ungestempelten oder entstempelten Kennzeichen - Strafbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urkundenfälschung; Kennzeichenmissbrauch; Versicherungskennzeichen; KFZ-Kennzeichen; fahrlässige Körperverletzung; Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit der Verwendung eines entstempelten Kennzeichenschildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahren mit Kennzeichen ohne Plakette - Urkundenfälschung?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Urkundenfälschung oder Kennzeichenmissbrauch bei Fahrten mit entstempelten Kfz-Kennzeichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung abgelaufener Versicherungskennzeichen am Mofa

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Keine Urkundenfälschung beim Fahren mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 388
  • StV 2018, 444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.04.1977 - RReg. 1 St 13/77

    Urkundenfälschung durch Anbringen eines fremden Versicherungskennzeichens an

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15
    Das Kennzeichenschild bildet zusammen mit dem Dienststempel der Zulassungsbehörde und dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde (vgl. Senat, 2 OLG 3 Ss 98/15 v. 07.09.2015; BayObLG, RReg 1 St 13/77 v. 29.04.1977 - BayObLGSt 1977, 74 ; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 267 Rn. 7 mwN.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. § 267 Rn. 36a).

    Hieraus folgt, dass der Versicherungsnehmer (oder ein Dritter), der in Überschreitung der ihm vom Versicherer erteilten Ermächtigung (oder überhaupt ohne solche Ermächtigung) ein Versicherungskennzeichen an einem anderen Fahrzeug als demjenigen anbringt, für das es ausgegeben wurde, den Tatbestand der Urkundenfälschung verwirklicht (BayObLG, RReg 1 St 13/77 v. 29.04.1977 - BayObLGSt 1977, 74

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15
    Bei Verwendung von ungestempelten oder - wie hier - entstempelten Kennzeichenschildern lässt die mit der Anbringung des Kennzeichens am Fahrzeug verbundene Erklärung den Aussteller nicht (mehr) erkennen, so dass es an der Urkundsqualität fehlt und eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ausscheidet (vgl. BGH, 1 StR 279/91 v. 06.06.1991 - BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 5 ; 1 StR 227/89 v. 16.05.1989 - BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 3 ; 4 StR 266/62 v. 07.09.1962 - BGHSt 18, 66 ).

    Die Straftat des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 StVG steht zu den weiteren Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) und des Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 PflVG im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB; vgl. auch BGH, 4 StR 266/62 v. 07.09.1962 - BGHSt 18, 66 ; König aaO. Rn. 12).

  • OLG Koblenz, 11.09.1980 - 1 Ss 447/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15
    Urkundenfälschung ist auch dann gegeben, wenn zur Täuschung darüber, dass ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht, Manipulationen am Versicherungskennzeichen vorgenommen werden, etwa durch Veränderung der Farbe eines durch Zeitablauf ungültig gewordenen Kennzeichens (vgl. OLG Koblenz, 1 Ss 447/80 v. 11.09.1980 - VRS 60, 436 ).
  • BGH, 06.06.1991 - 1 StR 279/91

    Unzureichende Feststellung des Tatbestandsmerkmal des Sich-Verschaffens

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15
    Bei Verwendung von ungestempelten oder - wie hier - entstempelten Kennzeichenschildern lässt die mit der Anbringung des Kennzeichens am Fahrzeug verbundene Erklärung den Aussteller nicht (mehr) erkennen, so dass es an der Urkundsqualität fehlt und eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ausscheidet (vgl. BGH, 1 StR 279/91 v. 06.06.1991 - BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 5 ; 1 StR 227/89 v. 16.05.1989 - BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 3 ; 4 StR 266/62 v. 07.09.1962 - BGHSt 18, 66 ).
  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 227/89

    Verwendung amerikanischer Kennzeichen: Urkundenfälschung?

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15
    Bei Verwendung von ungestempelten oder - wie hier - entstempelten Kennzeichenschildern lässt die mit der Anbringung des Kennzeichens am Fahrzeug verbundene Erklärung den Aussteller nicht (mehr) erkennen, so dass es an der Urkundsqualität fehlt und eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ausscheidet (vgl. BGH, 1 StR 279/91 v. 06.06.1991 - BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 5 ; 1 StR 227/89 v. 16.05.1989 - BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 3 ; 4 StR 266/62 v. 07.09.1962 - BGHSt 18, 66 ).
  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15
    Als ursächlich für einen schädlichen Erfolg darf ein verkehrswidriges Verhalten nämlich nur dann angenommen werden, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass es bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht zu dem Erfolg gekommen wäre, wobei die Prüfung der Ursächlichkeit eines verkehrsgerechten Verhaltens erst mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg geführt hat, einzusetzen hat (vgl. BGH, 4 StR 26/70 v. 26.11.1970 - BGHSt 24, 31 ).
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