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   OLG Koblenz, 19.07.2007 - 5 U 1713/06   

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https://dejure.org/2007,11270
OLG Koblenz, 19.07.2007 - 5 U 1713/06 (https://dejure.org/2007,11270)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.07.2007 - 5 U 1713/06 (https://dejure.org/2007,11270)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 5 U 1713/06 (https://dejure.org/2007,11270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Übertragung eines hälftigen Anteil an einem Hausgrundstück durch den Schuldner an seinen Ehepartner; Veräußerung mit dem Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung; Übergehung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen zur Gutgläubigkeit einer Partei ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 2 § 3 Abs. 1 S. 1 § 7 § 11; ZPO § 767
    Begriff der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Anfechtbarkeit der Übertragung eines hälftigen Anteils an einem Hausgrundstück unter Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gläubigerbenachteiligungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Interessenwidrige Rechtsgeschäfte indizieren Gläubigerbenachteiligungsvorsatz! (IMR 2008, 1018)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 908
  • BauR 2008, 410
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.07.2007 - 5 U 1713/06
    Freilich darf sich der Kläger bei alledem nur insoweit aus dem Grundstücksversteigerungserlös befriedigen, als dieser vormals bei einer Teilungsversteigerung der Ehefrau des Beklagten zugestanden hätte (BGHZ 90, 207, 218; Huber, AnfG , 10. Aufl., § 11 Rdnr. 23).

    Das ergibt sich aus deren Rechtskraft und ist Folge einer entsprechenden Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO (BGHZ 90, 207, 210; Nerlich/Niehus, AnfG , § 2 Rdnr. 19).

  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99

    Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.07.2007 - 5 U 1713/06
    Die grundsätzliche Befugnis, deren Aussage aus dem von O... M... betriebenen Rechtsstreit urkundenbeweislich zu verwerten, enthob das Landgericht nicht von der Verpflichtung, sie auf den Antrag des Beklagten persönlich zu befragen (BGH NJW-RR 1997, 3096 f.; BGH NJW 2000, 3072, 3073).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 167/01

    Rechtsfolgen des Einverständnisses mit der beweismäßigen Verwertung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.07.2007 - 5 U 1713/06
    Dessen Anspruch auf eine unmittelbare Beweisaufnahme durfte nicht verkürzt werden (BGH NJW-RR 2002, 1653 ).
  • LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08

    Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundvermögen; Übertragung des hälftigen

    Insbesondere hat der Kläger seinen Antrag zutreffend dahingehend gefasst, dass die Beklagte zu 1. die Zwangsvollstreckung zur Befriedigung des Klägers nur wegen des Teil des Versteigerungserlöses zu dulden hat, der dem Beklagten zu 2. als Miteigentümer zugestanden hätte (vgl. BGHZ 90, 207, 218; Huber, a. a. O. , § 11 Rdnr. 23; OLG Koblenz FamRZ 2008, 908).

    Danach ist lediglich erforderlich, dass der Schuldner die Benachteiligung seines Gläubigers als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (BGHZ 130, 314, 319; NJW-RR 2006, 522, 553; OLG Koblenz FamRZ 2008, 908, 909; Huber, a. a. O., § 3 Rdnr. 21).

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