Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.12.2013 - 3 U 985/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Rosenmontagszug, Haftung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 823 Abs 1 BGB, § 522 Abs 2 ZPO
Deliktshaftung: Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters eines Rosenmontagsumzugs
- verkehrslexikon.de
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters eines Rosenmontagsumzugs
- ra-skwar.de
Verkehrssicherungspflicht - Rosenmontagsumzug
- IWW
- rabüro.de
Zur Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Rosenmontagsumzugs
- ra.de
- RA Kotz
Rosenmontagszug - Ausbrechen eines Umzugswagens - Haftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Versicherungspflichten des Veranstalters eines Rosenmontagsumzugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Veranstalter von Karnevalsumzügen nicht zur Vorsorge gegen alle nur denkbaren und auch entfernt liegenden Möglichkeiten einer Schädigung von Besuchern verpflichtet
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Haftung des Veranstalters von Karnevalsumzügen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Rosenmontagszug, ist nicht immer lustig, oder: Wer haftet für welche Schäden?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verkehrssicherungspflichten beim Karnevalsumzug
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verkehrssicherungspflichten beim Rosenmontagszug
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verkehrssicherungspflichten beim Rosenmontagszug
- lto.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht - Kein Schmerzensgeld nach Unfall am Karnevalszug
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Versicherungspflichten des Veranstalters eines Rosenmontagsumzugs
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs haftet nicht für Unfall bei ausreichender Absperrung und Sicherung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unter die Karnevals-Räder geraten - Veranstalter des Mainzer Rosenmontagszugs haften nicht für Unfall einer Zuschauerin
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zur Gefahrenbeseitigung erforderliche und zumutbare Vorkehrungen sind von konkreten Umständen abhängig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs haftet nicht für Unfall bei ausreichender Absperrung und Sicherung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Inwieweit haben Veranstalter von Faschingsumzügen dafür Sorge zu tragen, dass Besucher nicht geschädigt werden?
- finkeldei-online.de (Kurzinformation)
Haftung bei Rosenmontagszug
- juraforum.de (Kurzinformation)
Karnevalsveranstalter haftet nicht für überfahrenen Jeck
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Karnevalsumzüge: Wer haftet bei Unfällen und Schäden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
D'r Zoch kütt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung im Karneval: Verletzung durch Festwagen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verkehrssicherungspflichten: Veranstalter nicht zur Vorsorge gegen alle nur denkbaren und auch entfernt liegenden Möglichkeiten einer Schädigung von Besuchern verpflichtet - Erforderliche und zumutbare Vorkehrungen zur Gefahrenbeseitigung sind von konkreten Umständen ...
Verfahrensgang
- LG Mainz, 01.03.2013 - 1 O 252/12
- OLG Koblenz, 19.12.2013 - 3 U 985/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 405