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   OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13   

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OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13 (https://dejure.org/2014,1621)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.01.2014 - 2 Ws 759/13 (https://dejure.org/2014,1621)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 2 Ws 759/13 (https://dejure.org/2014,1621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 Nr 2 AMG, § 95 Abs 1 Nr 1 AMG, § 95 Abs 1 Nr 2 AMG, Art 1 Nr 2 EGRL 83/2001, Art 1 EGRL 27/2004 ... mehr
    Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des Inverkehrbringens von Kräutermischungen mit synthetischen Cennabinoiden unter Berücksichtigung eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs zur unionsrechtlichen Beurteilung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung wegen des Inverkehrbringens von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arrestanordnung wegen des Inverkehrbringens von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 437/12

    Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH zum europäischen Arzneimittelbegriff

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
    Dringende Gründe für eine über die Dauer von zwölf Monaten hinausgehende Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung gem. § 111 b Abs. 3 Satz 3 StPO zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall von Wertersatz wegen Verstöße gegen § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG durch Verkauf von Kräutermischungen mit Synthetischen Cennabinoiden können infolge des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2013 - 3 StR 437/12 - (juris; StraFo 2013, 327) nicht mehr angenommen werden.

    Am 12. Juli 2013 hob sie den Termin auf, um das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf die durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2013 - 3 StR 437/12 - vorgelegte Rechtsfrage auszusetzen, ob Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die allein wegen ihrer einen Rauschzustand hervorrufenden psychoaktiven Wirkungen konsumiert werden und dabei einen jedenfalls gesundheitsgefährdenden Effekt haben, nicht unter den Arzneimittelbegriff der Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 in der durch die Richtlinie 2004/27/EG vom 31. März 2004 geänderten Fassung fallen (SA Bl. 514, 525).

    Infolge des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2013 - 3 StR 437/12 - (juris; StraFo 2013, 327) kann in rechtlicher Hinsicht nicht mehr von einem dringenden Verdacht ausgegangen werden, dass eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG gegeben ist und deshalb die Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz vorliegen.

    Nach Auffassung des Senats ist derzeit völlig offen, wie der Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtsfrage, ob Stoffe, die lediglich einen Rauschzustand hervorrufen, ohne therapeutischen Nutzen zu haben, unter den Arzneimittelbegriff des Unionsrechts fallen, entscheiden wird (vgl. den red. Ausblick in NJW-Spezial 2013, 473).

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
    Diese Rechtsprechung ist auf die Definition des Funktionsarzneimittels in der Richtlinie 2001/83/EG zu übertragen ( EuGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - Rs. C-211/03 - "HLH Warenvertrieb und Orthica", Sammlung der Rechtsprechung 2005, S. 1-5141, Rn. 50); auch die Neufassung durch die Richtlinie 2004/27/EG hat nicht zu einer Änderung der durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Kriterien geführt ( EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - Rs. C-140/07 - "Hecht Pharma", Sammlung der Rechtsprechung 2009, S. 1-41, Rn. 35).

    Zudem hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass auch die Gesundheitsgefahren, die von einem Erzeugnis ausgehen, bei der Entscheidung, ob es sich dabei um ein Funktionsarzneimittel handelt, einzubeziehen sind ( EuGH, Urteile vom 21. März 1991 - Rs. C-369/88 - "Delattre", Sammlung der Rechtsprechung 1991, S. 1-1487, Rn. 35 und vom vom 9. Juni 2005 - Rs. C-211/03 - "HLH Warenvertrieb und Orthica", Sammlung der Rechtsprechung 2005, S. 1-5141, Rn. 30 mwN).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2012 - 13 B 127/12

    Über E-Zigaretten und andere behördliche Warnungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
    a) Letztgenannte Auffassung wird von Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie Teilen der verwaltungs- und strafrechtlichen Literatur vertreten (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. April 2012 - 13 B 127/12 , ZVR-online 11/2012 Rn. 25 ff.; VG Köln, Urteil vom 20. März 2012 - 7 K 3169/11 , juris Rn. 168 ff.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 3 M 129/12 , PharmR 2012, 298, 300 ; Rennert, NVwZ 2008, 1179, 1184 ; Müller, PharmR 2012, 137, 139 ; Voit, PharmR 2012, 241, 243 f.; zust. aus der strafrechtlichen Literatur Krumdiek, StRR 2011, 213, 215; Nobis, NStZ 2012, 422, 424 f.; Weidig, Blutalkohol 50/2013, 57, 63 ff.).

    Bei einem anderem Verständnis seien zudem die "Wiederherstellung" oder "Korrektur" der physiologischen Funktionen als besonders ausgewiesene Ziele überflüssig, da die dritte Variante des "Beeinflussens" ohnehin alles umfassen würde (vgl. nur OVG Münster, Beschluss vom 23. April 2012 - 13 B 127/12 , ZVR-online 11/2012 Rn. 25 ff.).

  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 270/97

    Begriff des Arzneimittels (Designer-Drogen); Verhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof sogenannte Designerdrogen (Methyl-Metaqualon) und chemische Lösungsmittel, die in nahezu reiner Form als Droge verwendet werden (Gamma-Butyrolacton) unter den Begriff des Arzneimittels subsumiert ( BGH, Urteile vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 270/97 , BGHSt 43, 336 und vom 8. Dezember 2009 - 1 StR 277/09 , BGHSt 54, 243 ).

    Dabei hat er ausgeführt, die Frage, ob ein Präparat eine therapeutische Wirkung entfalte, sei keine Frage des Arzneimittelbegriffs, sondern allein eine Voraussetzung seiner Zulassung ( BGH, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 270/97 , BGHSt 43, 336, 339 ).

  • EuGH, 16.04.1991 - C-112/89

    Upjohn / Farzoo

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
    Aus dem vom Richtliniengeber verfolgten Ziel des Gesundheitsschutzes folge, dass alle Stoffe eingeschlossen seien, die eine Auswirkung auf die Körperfunktionen im eigentlichen Sinne haben könnten ( EuGH, Urteil vom 16. April 1991 - Rs. C-112/89 - "Upjohn", Sammlung der Rechtsprechung 1991, S. 1-1703, Rn. 19, 21).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
    Diese Frage verneinend verstehen die Befürworter einer einschränkenden Auslegung auch die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wenn er ausführt, dass ein Erzeugnis, um als Funktionsarzneimittel eingestuft werden zu können, "wirklich die Funktion der Verhütung oder Heilung besitzen" müsse ( EuGH, Urteil vom 15. November 2007 - Rs. C-319/05 - Kommission/Deutschland III, Sammlung der Rechtsprechung 2007, S. 1-9811, Rn. 64).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
    Auch eine Verurteilung wegen Versuchs könnte zwar die Verfallanordnung rechtfertigen (BGH NStZ 2011, 83).
  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
    Diese Rechtsprechung ist auf die Definition des Funktionsarzneimittels in der Richtlinie 2001/83/EG zu übertragen ( EuGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - Rs. C-211/03 - "HLH Warenvertrieb und Orthica", Sammlung der Rechtsprechung 2005, S. 1-5141, Rn. 50); auch die Neufassung durch die Richtlinie 2004/27/EG hat nicht zu einer Änderung der durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Kriterien geführt ( EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - Rs. C-140/07 - "Hecht Pharma", Sammlung der Rechtsprechung 2009, S. 1-41, Rn. 35).
  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
    Zudem hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass auch die Gesundheitsgefahren, die von einem Erzeugnis ausgehen, bei der Entscheidung, ob es sich dabei um ein Funktionsarzneimittel handelt, einzubeziehen sind ( EuGH, Urteile vom 21. März 1991 - Rs. C-369/88 - "Delattre", Sammlung der Rechtsprechung 1991, S. 1-1487, Rn. 35 und vom vom 9. Juni 2005 - Rs. C-211/03 - "HLH Warenvertrieb und Orthica", Sammlung der Rechtsprechung 2005, S. 1-5141, Rn. 30 mwN).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13
    Für die Frage der Beeinflussung und damit die Einstufung als Funktionsarzneimittel sei entscheidend, ob es durch die Einnahme zu einer Veränderung komme, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liege (Volkmer in: Körner/Patzak/Volkmer, aaO unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 3 C 22.06 , PharmR 2008, 73, 77).
  • LG Limburg, 27.09.2012 - 5 KLs 3 Js 14210/11
  • BGH, 08.12.2009 - 1 StR 277/09

    Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken nach dem Arzneimittelgesetz

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

  • BGH, 12.07.2007 - StB 5/07

    Beschlagnahme zur Sicherung einer etwaigen Einziehung (Anfangsverdacht;

  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

  • OLG Nürnberg, 10.12.2012 - 1 St OLG Ss 246/12

    Unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel: Einordnung von

  • OVG Saarland, 03.02.2006 - 3 R 7/05

    Abgrenzung Lebensmittel/Arzneimittel; Weihrauchextrakt

  • VG Köln, 02.04.2012 - 7 K 3169/11

    E-Zigarette ist kein Arzneimittel

  • LG Limburg, 27.09.2012 - 3 Js 14210/11

    Unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel: Arzneimitteleigenschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2012 - 3 M 129/12

    Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem

  • VG Potsdam, 09.06.2008 - 3 L 115/08

    Vertrieb von flüssigem Nikotin für die sog. E-Zigarette

  • OLG Celle, 11.02.2008 - 1 Ws 50/08

    Erforderlicher Tatverdacht für eine Arrestanordnung nach § 111b

  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

  • OLG Köln, 01.09.2015 - 1 RVs 131/15

    Keine Strafbarkeit bei Verkauf von Kratom-Produkten nach dem AMG

    Die Fehlvorstellung über die Arzneimitteleigenschaft führt nicht zum untauglichen Versuch, sondern zum straflosen Wahndelikt (OLG Koblenz B. v. 20.10.2014 - 2 Ws 759/13 - bei Juris Tz. 43).
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