Rechtsprechung
OLG Koblenz, 20.01.2015 - 5 U 333/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung der Zahlung eines Dritten an einen Rechtsanwalt auf eine im Auftrag eines Mandanten geltend gemachte Forderung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 185; BGB § 667; BGB § 675; BGB § 812; BGB § 816; BGB § 2058
Genehmigung einer unwirksamen Leistung an einen Nichtberechtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung der Zahlung eines Dritten an einen Rechtsanwalt auf eine im Auftrag eines Mandanten geltend gemachte Forderung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwalt leitet Geld weiter: Klage gegen Dritten = Genehmigung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtsanwalt mit Geldempfangsvollmacht kann Herausgabe des Erlangten schulden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsanwalt mit Geldempfangsvollmacht kann Herausgabe des Erlangten schulden
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsanwalt mit Geldempfangsvollmacht kann Herausgabe des Erlangten schulden
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 14.02.2014 - 8 O 250/12
- OLG Koblenz, 20.01.2015 - 5 U 333/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1010
- VersR 2015, 859
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1956 - V ZR 110/56
Unzulässiges Bauwerk auf Pachtland
Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2015 - 5 U 333/14
Ein Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB scheidet hier nach den Grundsätzen der aufgedrängten Bereicherung (vgl. BGHZ 23, 61 - 65) aus. - BGH, 29.04.1968 - VIII ZR 27/66
Geltendmachung eines Anspruchs bei Verfügung eines Nichtberechtigten - Bewertung …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2015 - 5 U 333/14
Denn eine Genehmigung liegt auch in einem schlüssigen Verhalten, insbesondere in der Erhebung der Klage auf Herausgabe des Geleisteten gemäß § 816 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1986, 2106; NJW 1968, 1326, 1327), solange deutlich wird, dass der wahre Berechtigte auf jene Vermögensmehrung zugreifen will, die der Zahlungsempfänger zunächst in einer dem Berechtigten gegenüber unwirksamen Weise erlangt hat.
- LG Arnsberg, 16.03.2017 - 4 O 143/16
Bezugsberechtigung des mit dem Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung zum …
Hierin liegt jedenfalls eine konkludente Genehmigungserklärung (vgl. OLG Koblenz, VersR 2015, 859-861). - LG Stuttgart, 20.10.2021 - 49 O 206/20 Grundsätzlich ist es so, dass in Dreiecksfällen wie dem vorliegenden in der unmittelbaren Zahlungsklage gegen den Empfänger der Leistung konkludent die Genehmigung der Leistung im Sinne von § 185 BGB gesehen wird (s. z.B. OLG Koblenz, Urt. v. 20.01.2015, Az. 5 U 333/14, juris Rz. 25 ff.).