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OLG Koblenz, 20.02.2015 - 13 WF 144/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Gerichts zur Protokollierung einer Einigung über im Scheidungsverfahren nicht anhängige Folgesachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Gerichts zur Protokollierung einer Einigung über im Scheidungsverfahren nicht anhängige Folgesachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mayen, 19.01.2015 - 8c F 222/14
- OLG Koblenz, 20.02.2015 - 13 WF 144/15
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1316
- MDR 2015, 773
- FamRZ 2015, 1518
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81
Auseinandersetzung des Gesamtguts im Verbund
Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2015 - 13 WF 144/15
Es genügt, dass er in innerem Zusammenhang mit dem anhängigen Verfahren steht, mithin die Entscheidung des Gerichts durch gegenseitiges Nachgeben der Parteien - auch in nur unwesentlichen Punkten - vereinfacht oder sonst erleichtert (vgl. BGHZ 84, 333).Die zu protokollierende Vereinbarung der Ehegatten ebnet diesen also den Weg zu einem rascheren Scheidungsausspruch (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BGHZ 84, 333, wo mit einem Prozessvergleich den Ehegatten unabhängig von dem späteren Ausgang des Rechtsstreits die rechtliche Möglichkeit für die von beiden Parteien gewünschte Auseinandersetzung des Gesamtguts geschaffen wurde).
- BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2015 - 13 WF 144/15
Soweit die Einigung darüber hinausgeht, aber noch in einem inneren Zusammenhang mit dem Verfahrensgegenstand steht, liegt es demgegenüber im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob und in welchem Umfang es die Einigung als gerichtlichen Vergleich im Sinne von § 127a BGB protokolliert (vgl. BGH MDR 2011, 1128 ).