Rechtsprechung
OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1124/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit; Anzeigenobliegenheit; Verletzung einer Anzeigenobliegenheit; Schadensanzeige; Leistungsfreiheit; Versicherung
- Judicialis
VVG § 61; ; VVG § 6 Abs. 3; ; VGB 88 § 21 Nr. 1; ; VGB 88 § 9 Nr. 1 Buchst. a; ; VHB 84 § 22 Nr. 1; ; VHB 84 § 9 Nr. 1 Buchst. a; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; VHB 84 § 9 Nr. 1 a; VGB 88 § 9
Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit bei unbeaufsichtigtem Betreiben einer Waschmaschine
- RA Kotz
Leitungswasserschaden - Wasseraustritt: Falschangabe bei Schadenszeitpunkt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Wasserschadens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Waschmaschine & Wasserschaden bei Abwesenheit
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Versicherungsanspruch bei Wasserschaden durch Waschmaschine
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Spülmaschine: Nicht aus den Augen lassen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Waschmaschine darf unbeaufsichtigt gelassen werden
Verfahrensgang
- LG Trier, 16.06.1999 - 5 O 61/98
- OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1124/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 97
- NZM 2001, 1099
- VersR 2002, 231
Wird zitiert von ... (2)
- LG Osnabrück, 20.04.2012 - 9 O 762/10
Wohngebäudeversicherung grob fahrlässige Herbeiführung eines …
Entscheidend ist bei der Beurteilung der Schwere der Fahrlässigkeit vorliegend, dass der Hahn der Maschine unabhängig von deren Betrieb geöffnet war, vgl. OLG Koblenz in VersR 2002, 231 ff. - AG Köln, 23.05.2006 - 144 C 41/06
Waschmaschinen darf man unbeaufsichtigt laufen lassen
Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des OLG Koblenz vom 20.4.2001, Az: 10 U 1124/99 (VersR 2002, 231) stützen will, ist hierzu zunächst darauf zu verweisen, dass es sich hier um eine Entscheidung handelt, mit der das Rückzahlungsbegehren einer Versicherung abgewiesen worden ist.