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   OLG Koblenz, 20.08.2013 - 14 W 458/13   

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https://dejure.org/2013,49001
OLG Koblenz, 20.08.2013 - 14 W 458/13 (https://dejure.org/2013,49001)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.08.2013 - 14 W 458/13 (https://dejure.org/2013,49001)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. August 2013 - 14 W 458/13 (https://dejure.org/2013,49001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Sachverständigen bei Versäumung der Anforderung eines Vorschusses für die besondere Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschuss nicht angefordert: Keine Kürzung der Vergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 03.09.2009 - 14 W 563/09

    Rechtsfolgen der Zustimmung der Prozesskostenhilfe-Partei zu einer abweichenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.08.2013 - 14 W 458/13
    Dementsprechend hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass ein Sachverständiger in derartigen Ausnahmefällen Vertrauensschutz genießt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. September 2009 - 14 W 563/09 - in JurBüro 2010, 214 und zuletzt vom 9. Juli 2013 - 14 W 377/13).
  • OLG Koblenz, 20.05.2005 - 14 W 305/05

    Sachverständigenentschädigung bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.08.2013 - 14 W 458/13
    Wegen dieses Wortlauts der Norm kann nach einer auch vom erkennenden Senat vertretenen Ansicht ein Vertrauensschutz des Sachverständigen, der sich auf das ihm mitgeteilte Einverständnis der Beteiligten mit dem höheren Stundensatz verlassen hat, im Allgemeinen nicht greifen (vgl. Senatsbeschluss 14 W 305/05 vom 20. Mai 2005 in MDR 2005, 1258 ).
  • OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16

    Höhe der Kilometerpauschale für Fahrten des Sachverständigen mit einem

    Auch wenn zum "Vertrauensschutz" bei einer Vergütungszusage des Gerichts ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 13 Abs. 1 JVEG unterschiedliche Meinungen bestehen (vgl. hierzu: Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 13 Rz. 4; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl., § 13 JVEG Rz. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; jeweils m. w. N, jeweils zit. aus juris), vertritt insbesondere die neuere Rechtsprechung die vom Senat geteilte Auffassung, dass ein Sachverständiger, wenn Gericht und/oder Parteien einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen haben, darauf vertrauen darf, dass eine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß § 13 JVEG zu seinen Gunsten zustande gekommen ist; aus Gründen des Vertrauensschutzes ist zu seinen Gunsten diese erhöhte Vergütung dann auch festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; LG Hamburg, Beschl. v 27. Juni 2006 - 311 T 34/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Februar 1988 - 23 W 735/87; jeweils zit. aus juris; Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, a. a. O.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, a. a. O.; Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland-Bleutge, Beck'scher Online-Kommentar Kostenrecht, Stand: 15. November 2015, § 13 Rz. 28 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 7 W 44/14

    Sachverständigenkosten: Pflicht zur Prüfung eingezahlter Vorschüsse bei

    c) Selbst wenn man einen "Vertrauensschutz" bejahen wollte (vgl hierzu:. Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl. § 13 Rn 16 mwN; Binz in Binz/Dörndorfer, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., § 13 Rn 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. August 2013 - 14 W 458/13 -, juris j.m. zahlreichen w.N), wäre davon auszugehen, dass ein öffentlich bestellter Sachverständiger, der eine besondere Vergütung beantragt, § 13 JVEG und zwar mit allen seinen Absätzen kennt beziehungsweise kennen muss.

    Ob etwas anderes gelten kann, wenn das Fehlen eines genügenden Vorschusses für ihn nicht erkennbar ist, kann dahinstehen (so im Fall des OLG Koblenz, Beschluss vom 20. August 2013 - 14 W 458/13 -, juris).

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