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   OLG Koblenz, 20.11.2006 - 12 U 87/06   

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https://dejure.org/2006,10168
OLG Koblenz, 20.11.2006 - 12 U 87/06 (https://dejure.org/2006,10168)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.11.2006 - 12 U 87/06 (https://dejure.org/2006,10168)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. November 2006 - 12 U 87/06 (https://dejure.org/2006,10168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung für den Umbau einer Umspannanlage im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windkraftanlage; Einordnung der Kosten für den Umbau der Umspannanlage als Netzausbaukosten; Schaffung eines auf die Bedürfnisse der Windkraftanlage zugeschnittenen Einspeisefelds; ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Wirksamkeit einer von der Kostentragungsregelung des § 13 Abs. 2 EEG abweichenden Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber.

  • Judicialis

    EEG 2000 § 10 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG (2000) § 10 Abs. 2 S. 1; BGB § 134
    Zulässigkeit einer von § 10 Abs. 2 EEG abweichenden vertraglichen Vereinbarung bezüglich der Tragung der Netzausbaukosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03

    Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2006 - 12 U 87/06
    In der Entscheidung des BGH vom 10.11.2004 (VIII ZR 391/03) wird sogar die Stichleitung, die eine Anlage mit der Umspannanlage des Netzbetreibers verbindet und einen Anschlussnehmer mit elektrischer Energie aus dem der allgemeinen Versorgung dienenden Netz versorgt, als Teil des Netzes angesehen und infolge dessen die Verstärkung als Ausbaukosten gewertet.
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 17 U 117/05

    Abgrenzung zwischen Netzausbau und Netzanschluss - Kostentragungsregelung in § 10

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2006 - 12 U 87/06
    Daraus kann aber nicht gleichzeitig geschlossen werden, dass abweichende vertragliche Regelungen nicht mehr möglich sein sollten (so auch OLG Hamm, Urteil v. 6. März 2006, 17 U 117/05).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06

    Formularmäßige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses für die Kosten des

    Bei § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG handelt es sich entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (so unter anderem auch LG Hannover RdE 2006, 322; ferner zu der inhaltsgleichen Regelung des § 10 Abs. 2 EEG aF LG Münster ZNER 2005, 174 unter unzutreffender Berufung auf das Senatsurteil BGHZ 155, 141) richtigerweise nicht um ein Verbotsgesetz im Sinne einer zwingenden, vertraglich nicht abänderbaren Vorschrift (so insbesondere auch OLG Hamm NJW-RR 2006, 1351; OLG Koblenz RdL 2007, 91 - nicht rechtskräftig; Revision anhängig unter VIII ZR 321/06 - mit zust. Anm. Altrock IR 2007, 37, 38; LG Kiel RdE 2004, 232; LG Regensburg RdE 2007, 63, jeweils zu § 10 Abs. 2 EEG aF; ebenso Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, § 13 Rdnr. 25; offen gelassen von OLG Celle IR 2007, 64).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 6 U 164/18

    Pflicht des Betreibers von Windkraftanlagen zur Tragung der Kosten für den Einbau

    Nicht weiter führt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 20.11.2006 - 12 U 87/06), auf die sich die Klägerin bereits erstinstanzlich nachdrücklich berufen hat, die noch zu der den Ausbau des Netzes für Neuanschlüsse betreffenden Vorschrift des § 10 Abs. 2 Satz 1 EEG 2000 (vgl. § 16 Abs. 2 EEG 2014) ergangen ist.
  • LG Itzehoe, 14.03.2007 - 2 O 156/06

    Anschluss einer Windenergieanlage und Schadensersatz bei Weigerung

    Eine etwaige notwendige Erweiterung stellt somit einen Ausbau des Netzes der Beklagten dar (vgl. OLG Koblenz, IR 2007, 37; OLG Hamm, ZNER 2005, 325; OLG Nürnberg ZNER 2002, 225).
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