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   OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17   

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https://dejure.org/2017,54500
OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17 (https://dejure.org/2017,54500)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2017 - 13 UF 202/17 (https://dejure.org/2017,54500)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 13 UF 202/17 (https://dejure.org/2017,54500)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 913
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 21.03.2016 - 4 UF 14/14

    Nachscheidungsunterhalt; Konkrete Bedarfsberechnung; Befristung und Verwirkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
    Dabei ist dieser nach der von beiden Seiten zitierten und auch vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 17.01.2012, Az. 11 UF 91/11, zit. in Juris und Leitsatz in FamRZ 2012, 1950; vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 21.03.2016, Az. 4 UF 14/14, zit. in Juris und Kurzwiedergabe m. Anm. Schneider in FamRB 2016, 379) zwar nicht zum Nachweis sämtlicher Ausgaben im Einzelnen verpflichtet.

    Denn nachdem eine Haushaltshilfe nicht zum elementaren Lebensbedarf zählt (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 21.03.2016, Az. 4 UF 14/14, zit. in Juris und Kurzwiedergabe m. Anm. Schneider in FamRB 2016, 379), genügt es nicht, wenn die Antragstellerin lediglich darauf verweist, dass man es sich bei gehobenen Lebensverhältnissen leisten könne, die gesamte Haushaltsarbeit durch Dritte machen zu lassen, viele anfallende Arbeiten auf die Haushaltshilfe delegiert worden seien und der Haushalt sich nicht in den vom Familiengericht angenommenen drei Stunden pro Woche erledigen lasse (Bl. 1499 f. d.A.).

    Da man diese Position jedoch ebenfalls in einem bestimmten Maße als existenziell notwendig anzusehen haben wird, ist dem Senat auch jenseits des weitgehend unzureichenden Vorbringens der Antragstellerin die Schätzung eines Mindestbetrags dessen möglich, was insoweit nach den Lebensverhältnissen angemessen erscheint (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 21.03.2016, Az. 4 UF 14/14, zit. in Juris und Kurzwiedergabe m. Anm. Schneider in FamRB 2016, 379).

    Der pauschale Vortrag der Antragstellerin, dass das hohe Einkommen des Antragsgegners die Anschaffung von hochpreisigem Schmuck gestattete, ist für eine gerichtliche Schätzung unzureichend (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 21.03.2016, Az. 4 UF 14/14, zit. in Juris und Kurzwiedergabe m. Anm. Schneider in FamRB 2016, 379).

  • OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
    Erst bei der endgültigen Bestimmung des Elementarunterhalts, sind diese Einkünfte ebenfalls - wie sonst üblich - auch zur Bedarfsbestimmung heranzuziehen (vgl. BGH, NJW 2000, NJW Jahr 2000 Seite 284, 287 f. und OLG Hamm NJW-RR 2003, 1084, 1086, jeweils mit Berechnungsbeispiel sowie Wendl/Dose/Siebert Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Auflage 2015 § 4 Rn. 881).

    Hierfür mag zum besseren Verständnis das folgende, in OLG Hamm NJW-RR 2003, 1084, 1086 zum Wohnvorteil eines Unterhaltsberechtigten dargestellte Beispiel dienen:.

  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 11 UF 91/11

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei überdurchschnittlich günstigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
    Dabei ist dieser nach der von beiden Seiten zitierten und auch vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 17.01.2012, Az. 11 UF 91/11, zit. in Juris und Leitsatz in FamRZ 2012, 1950; vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 21.03.2016, Az. 4 UF 14/14, zit. in Juris und Kurzwiedergabe m. Anm. Schneider in FamRB 2016, 379) zwar nicht zum Nachweis sämtlicher Ausgaben im Einzelnen verpflichtet.

    Damit ist nach der von der Antragstellerin selbst zitierten Rechtsprechung eine exemplarische detailgenaue Schilderung der in diesem Lebensbereich anfallenden Ausgaben erforderlich, um eine gerichtliche Schätzung vornehmen zu können (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 17.01.2012, Az. 11 UF 91/11, zit. in Juris und Leitsatz in FamRZ 2012, 1950).

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
    Denn diese soll bei der Quotenunterhaltsberechnung nur sicherstellen, dass nicht zu Lasten des Verpflichteten vom Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard abgewichen wird (vgl. BGH FamRZ 2010, 1637 Tz. 36 f. und Wendl/Dose/Siebert Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Auflage 2015 § 4 Rn. 768).
  • OLG Schleswig, 09.12.1999 - 15 UF 183/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
    Zutreffend geht das Familiengericht zunächst davon aus, dass die den nachehelichen Unterhalt betreffende Vorschrift des § 1585b Abs. 3 BGB nicht, und zwar auch nicht analog, auf den Trennungsunterhalt anwendbar ist (vgl. Palandt/Brudermüller BGB 76. Aufl. 2017 § 1585b Rn. 4 und OLG Schleswig FamRZ 2000, 1367).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
    Das kann z.B. durch auch im Ruhestand noch fließende Kapitaleinkünfte oder zur Verfügung stehende anderweitige Nutzungsvorteile (z.B. mietfreies Wohnen) als auch aufgrund in der Ehe betriebener sonstiger Altersvorsorge der Fall sein, so dass ein Altersvorsorgeunterhaltsbedarf im Sinne von §§ 1361 Abs. 1 Satz 2, 1578 Abs. 3 BGB nicht besteht (vgl. BGH FamRZ 1992, 423, 425).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
    Der Antragsgegner kann sich auch nicht auf die von ihm angeführte Entscheidung BGH FamRZ 1982, 680 berufen.
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
    Damit hat ein übermäßiger Aufwand außer Betracht zu bleiben; gleiches gilt allerdings ebenso für eine unangemessen dürftige Lebensführung (vgl. Wendl/Dose/Siebert Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Auflage 2015 § 4 Rn. 765 mit Verweis auf BGH FamRZ 2007, 1532).
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