Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 66 Abs 4 S 1 GKG, Nr 9005 GKVerz, Nr 9014 GKVerz, § 464a Abs 1 S 1 StPO, § 1 Abs 1 ZuSEG
Berücksichtigung von im Ermittlungsverfahren veranlassten Gutachterkosten; Sachverständigenentschädigung für eine von der Staatsanwaltschaft beauftragte Arzthelferin - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Bemessung der Kosten im Strafverfahren; Berücksichtigung entstandener Gutachterkosten im Ermittlungsverfahren; Voraussetzungen für die Kostenentschädigung einer Arzthelferin im Falle einer Heranziehung als Sachverständige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Kosten des Verfahrens; Im Ermittlungsverfahren entstandene Gutachterkosten; Entschädigung einer als Sachverständige herangezogenen Arzthelferin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.09.2009 - 5 Qs 29/09
- OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18
Strafverurteilung wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer …
Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. mit Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 5;… NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 21 ff.;… Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ-RR 2017, 127 f. - juris Rn. 7 ff.; KG NStZ-RR 2009, 190, 191; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17;… Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O.).Entscheidend für die Einordnung eines beauftragten Dritten als Sachverständiger ist somit, dass es zur Durchführung des Auftrags auf seine besondere Sachkunde ankommt (vgl. (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6;… NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17).
Dementsprechend wird die Sichtung und Erhebung vorhandenen Datenmaterials in der obergerichtlichen Rechtsprechung dann als Sachverständigentätigkeit angesehen, wenn es zu ihrer Durchführung entscheidend auf die Sachkunde des im Rahmen des erteilten Auftrags unabhängig und eigenverantwortlich tätigen Dritten ankommt, wenn also die Sichtung der Geschäftsunterlagen ohne die besondere Sachkunde des Beauftragten nicht oder nur unter besonders erschwerten Umständen (Sichtbarmachen von Daten aufgrund besonderer, nicht jedermann zur Verfügung stehender technischer Möglichkeiten und Kenntnisse) möglich wäre oder die Datenerhebung zur Klärung bestimmter sachverständig zu beurteilender Zusammenhänge erforderlich ist und zur Vorbereitung einer schließlich zu erstellenden gutachterlichen Äußerung ausgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6;… NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17).
So verhält es sich etwa dann, wenn einer von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Arzthelferin nicht lediglich die bloße Sichtung von sichergestellten Unterlagen einer Arztpraxis oblag, sondern sie unter Einsatz von nicht jedermann zur Verfügung stehenden und beherrschten Rechenprogrammen und ihrer besonderen Sachkunde im ärztlichen Abrechnungswesen die ermittlungsrelevanten Tatsachen fest- und zusammengestellt hatte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 7;… NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 23).
Keine Sachverständigentätigkeit liegt hingegen vor, wenn der im Ermittlungsverfahren eingeschaltete Dritte als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist (vgl. KG NStZ-RR 2009, 190, 191
; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6;… NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22). - OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und …
Bemerkungen: Zu 2. und 3.: vgl. BVerfGE 28, 10 ff. = NJW 1970, 853 f. Zu 4.: Anschluss an 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -].Voraussetzung für die Berücksichtigung im Kostenansatz ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des JVEG bzw. des ZSEG demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (Senat, NStZ-RR 1998, 127; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -, juris; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.).
- LG Hamburg, 07.08.2019 - 631 Qs 27/19
Erstattung der Sachverständigenkosten für die Sichtung und Auswertung von Dateien
Hierzu zählen die gem. § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem JVEG zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2010, 2 Ws 21/10; KG, Beschluss vom 25.07.2018, 1 Ws 65/17;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.). - LG Düsseldorf, 16.11.2018 - 4 Qs 69/18 Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. m. Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlenden Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, Rn. 5 - zitiert nach juris;… Beschl. v. 16.07.2010 - 1 Ws 189/10, Rn. 21 - zitiert nach juris, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 359).