Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.01.2019 - 4 U 979/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 823 Abs 1 BGB, § 830 Abs 1 S 2 BGB
Deliktische Haftung des Beschenkten für Verletzung eines Gastes durch Zünden eines Knallkörpers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Explosive Geburtstagsüberraschung - Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Explosive Geburtstagsüberraschung - Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden
- Jurion (Kurzinformation)
Explosive Geburtstagsüberraschung - Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden - Beschenkter haftet nicht für Verletzungen von Gästen beim Auspacken eines Geschenks
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 09.07.2018 - 15 O 276/17
- OLG Koblenz, 21.01.2019 - 4 U 979/18
- OLG Koblenz, 15.03.2019 - 4 U 979/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2019 - 4 U 979/18
Ist die hiernach objektiv erforderliche Sorgfalt nicht gewahrt, so kann sich der zu ihrer Einhaltung Verpflichtete nur in Ausnahmefällen darauf berufen, nicht schuldhaft gehandelt zu haben (BGH, NJW 1994, 2232, 2233). - BGH, 20.06.1989 - VI ZR 320/88
Schadensersatzpflicht des Laborarztes wegen fehlerhafter Ermittlung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2019 - 4 U 979/18
§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB will dem Geschädigten nur Beweisschwierigkeiten zur Kausalität in Fällen des Zusammenwirkens abnehmen, bei denen sich mehrere Personen deliktisch in dem Sinne verhalten haben, dass bis auf die Ursächlichkeit für den Verletzungserfolg sämtliche haftungsbegründenden Voraussetzungen erfüllt sind (BGH, NJW 1989, 2943, 2944). - LG Koblenz, 09.07.2018 - 15 O 276/17
Zur Haftung beim Auspacken eines "explosiven" Geschenks
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2019 - 4 U 979/18
Der Senat beabsichtigt nach Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 9.7.2018, Az. 15 O 276/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.