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   OLG Koblenz, 21.02.2008 - 5 U 1309/07   

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https://dejure.org/2008,1079
OLG Koblenz, 21.02.2008 - 5 U 1309/07 (https://dejure.org/2008,1079)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.02.2008 - 5 U 1309/07 (https://dejure.org/2008,1079)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 5 U 1309/07 (https://dejure.org/2008,1079)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines persönlich verpflichteten Chefarztes für eine von einem angestellten Arzt vertragswidrig durchgeführte Operation; Bereicherungsanspruch eines Arztes gegen einen Patienten nach vertragswidrig durchgeführter Operation; Anwendbarkeit der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Behandlungsvertrag - Nichterfüllung und Honorarrückzahlung

  • kkh.de PDF

    Kein Vergütungsanspruch bei Durchführung einer OP durch nicht beauftragten Arzt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 275; BGB § 280; BGB § 326; BGB § 346; BGB § 611; BGB § 613; BGB § 812; BGB § 814; BGB § 818; StGB § 223
    Kein Zahlungsanspruch eines persönlich verpflichteten Chefarztes bei Ausführung einer Schönheitsoperation durch einen angestellten Arzt

  • christmann-law.de

    Unzulässige Delegation einer Chefarztbehandlung

  • Prof. Dr. Lorenz

    Zahlungsanspruch für durchgeführte Operation bei nach § 613 S. 1 BGB unzulässiger Substitution (vereinbarte Chefarztbehandlung); Unmöglichkeit (§ 275 I BGB) durch Zweckerreichung; Rückzahlungsanspruch des Honorars gem. § 326 IV, 346 I BGB; (kein) Wertersatzanspruch für für die ...

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Zahlungsanspruch eines Chefarztes bei Durchführung der Operation durch angestellten Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 § 326 § 146 § 611; StGB § 223
    Vergütungsanspruch des persönlich verpflichteten Chefarztes bei vertragswidriger Durchführung der Operation durch einen angestellten Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    (Chef)arzt und Schönheitsoperation - keine Vergütung bei Delegation?

  • IWW (Kurzinformation)

    Chefarzt muss Honorar zurückzahlen, weil er nicht persönlich operiert hat

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Chefarztrechnung für nicht durchgeführte Operation

  • goettinger-pferderechtsforum.de (Zusammenfassung)

    Wenn ein bestimmter Arzt operieren sollte, dann aber ein anderer tätig wird, entfällt der Honoraranspruch

  • ksp-rechtsanwaelte.de (Zusammenfassung)

    Vergütungsanspruch eines persönlich verpflichteten Schönheitschirurgen für eine an einen angestellten Arzt delegierte Operation

  • zwp-online.com (Pressebericht)

    Privatliquidation bei GKV-Patienten - ein Reizthema

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Notwendigkeit schriftlicher Behandlungsverträge

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kollege operiert: Schönheitschirurg verliert seinen Honoraranspruch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lässt Chefarzt Operation vom Kollegen durchführen - kein Honorar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht von Krankenhausbehandlungen durch einen angestellten Arzt bei Vorliegen eines Chefarztbehandlungsvertrages

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsoperation - Vergütung bei Delegation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1679
  • MDR 2008, 689
  • VersR 2008, 538
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2008 - 5 U 1309/07
    Eine Saldierung der beiderseitigen Leistungen scheidet unter Zugrundelegung der Rechtsmeinung des Landgerichts, wonach die Klägerin vom Beklagten arglistig getäuscht wurde, bereits deshalb aus, weil die Saldotheorie gegenüber arglistig Getäuschten nicht anwendbar ist (vgl. BGHZ 57, 137 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Zudem hatte die Klägerin - nach ihrem eigenen Vorbringen zu einer vermeintlichen Zusatzleistung - positive Kenntnis davon, dass sie zur Erbringung der hier in Rede stehenden zusätzlichen Vermessungsleistungen vertraglich nicht verpflichtet war, so dass ihrem Anspruch jedenfalls auch § 814 BGB entgegenstehen würde (vgl. Palandt-Sprau, a.a.O.; BGH, Urteil vom vom 31.01.1991, VII ZR 291/88, BauR 1991, 331; OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2008, Urteil vom 21.02.2008, 5 U 1309/07, NJW 2008, 1679; vgl. auch OLG Köln, a.a.O., Rn 85).

    Zudem wusste die Klägerin - nach ihrem eigenen Vorbringen, dass sie zur Erbringung der hier in Rede stehenden zusätzlichen Leistungen, die sie für nachtragsfähig hält, vertraglich gerade nicht verpflichtet war, so dass ihrem Anspruch jedenfalls auch § 814 BGB entgegenstehen würde (vgl. Palandt-Sprau, a.a.O.; OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2008, Urteil vom 21.02.2008, 5 U 1309/07, NJW 2008, 1679; vgl. auch OLG Köln, a.a.O., Rn 85).

  • OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16

    Begriff der verbotenen Eigenmacht; Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger

    Selbst in diesem Umfang läge allerdings eine "aufgedrängte" Bereicherung der Beklagten vor, so dass der Rechtsgedanke aus § 814 BGB einer Zahlungspflicht der Beklagten entgegenstehen könnte (vgl. dazu OLG Koblenz, Urteil vom 21.02.2008, 5 U 1309/07, NJW 2008, 1679).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11

    Anspruch auf Herausgabe eines Pferdes

    Schon weil die Beklagte kein Zurückbehaltungsrecht an der S hatte, bestand ihre Verpflichtung, bei Einbehaltung der S, für deren Unterhalt zu sorgen, was auch aus der analogen Anwendung des § 814 BGB folgt (Palandt, § 812 Rn. 32 m. H. a. OLG Koblenz, NJW 2008, 1679, vgl. auch OLG Düsseldorf, DWW 2010, 358, juris Rn. 15).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2012 - 12 U 67/09

    Grundsätze zur rechtlichen Einordnung eines Erbvertrages mit Pflegeverpflichtung

    22 Ein Fall von Unmöglichkeit iS des § 275 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn es sich um höchstpersönliche, allein von dem Schuldner zu erfüllende Leistungen handelt, an deren Erbringung dieser dauerhaft gehindert ist (vgl. Ernst in: MünchKomm. zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 275 Rn. 38 m.w.N.; OLG Koblenz NJW 2008, 1679, 1680).
  • OLG München, 08.11.2017 - 20 U 2048/17

    Kosten für eine Ersatzvornahme wegen Verletzung von Pflichten aus einer

    Wer irrtumsfrei oder gar gegen den erklärten Willen des Empfängers einem anderen etwas zuwendet, ist nicht schutzwürdig (OLG Koblenz vom 21.02.2008, Az. 5 U 1309/07, juris Rn. 38 ff.).
  • LG Bochum, 25.10.2010 - 6 O 186/10

    Rückzahlungsansprüche des Leiters der Abteilung Fußball gegenüber einem

    § 814 BGB kann das tatsächlich Geleistete dann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende zum Zeitpunkt der Leistung das Nichtbestehen der Schuld kannte, wobei auch § 814 BGB auf aufgedrängte Bereicherungen anzuwenden ist (vgl. dazu OLG Koblenz NJW 2008, 1679 ff.).
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