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   OLG Koblenz, 21.02.2017 - 13 UF 76/17   

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https://dejure.org/2017,17716
OLG Koblenz, 21.02.2017 - 13 UF 76/17 (https://dejure.org/2017,17716)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.02.2017 - 13 UF 76/17 (https://dejure.org/2017,17716)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 13 UF 76/17 (https://dejure.org/2017,17716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 310 Abs 1 ZPO, § 311 Abs 2 S 3 ZPO, § 313b Abs 2 S 4 ZPO, § 319 ZPO
    Korrektur eines "Stuhlbeschlusses" in Familiensachen bei offenkundigen Unrichtigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen von den gestellten Anträgen abweichenden Anerkenntnisbeschluss im familiengerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen von den gestellten Anträgen abweichenden Anerkenntnisbeschluss im familiengerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1143
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 26/88

    Wirksamkeit eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2017 - 13 UF 76/17
    Dies führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit des abgegebenen Anerkenntnisses (vgl. Thomas/Putzo/Reichold ZPO 36. Aufl. 2015 § 162 Rn. 2, § 159 Rn. 4 und BGH FamRZ 1989, 847).
  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2017 - 13 UF 76/17
    Gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG, 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO wird auch ein dieser durch Vorlesung der Beschlussformel verkündet und die Beschlussformel muss dabei grundsätzlich im Sitzungsprotokoll wiedergegeben werden, §§ 113 Abs. 1 FamFG, 160 Abs. 3 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH FamRZ 2004, 946 und OLG München NJW-RR 2011, 689).
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