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   OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 122/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13758
OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 122/17 (https://dejure.org/2017,13758)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.03.2017 - 14 W 122/17 (https://dejure.org/2017,13758)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. März 2017 - 14 W 122/17 (https://dejure.org/2017,13758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 103 GG, Art 6 Verf RP, § 269 ZPO, § 572 ZPO, § 66 Abs 3 GKG
    Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren: Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer Nichtabhilfeentscheidung in Kostensachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer Nichtabhilfeentscheidung in Kostensachen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 269 ; GKG § 66 Abs. 3
    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer Nichtabhilfeentscheidung in Kostensachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerdevorbringen ist auch in Kostensachen zu beachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1250
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.01.1998 - 2 BvR 1898/97

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag, hier

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 122/17
    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG ZMR 1998, 268; BVerfG NJW 2011, 49).
  • OLG Rostock, 02.11.2005 - 8 W 97/05

    Schwerer Verfahrensfehler bei erkennbarer Nichtbefassung der Rechtspflegerin mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 122/17
    Liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor, begründet dies einen wesentlichen Mangel des Abhilfeverfahrens, der zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen muss (OLG Saarbrücken OLGR 2006, 600; OLG Rostock MDR 2006, 538; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 572 ZPO, Rn. 4 und 7).
  • OLG Saarbrücken, 03.03.2006 - 2 W 47/06

    Kostenfestsetzung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 122/17
    Liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor, begründet dies einen wesentlichen Mangel des Abhilfeverfahrens, der zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen muss (OLG Saarbrücken OLGR 2006, 600; OLG Rostock MDR 2006, 538; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 572 ZPO, Rn. 4 und 7).
  • OLG Koblenz, 12.07.2000 - 14 W 458/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 122/17
    2 Auch in Kostensachen müssen die angefochtene Entscheidung wie die Nichtabhilfeentscheidung erkennen lassen, dass das Beschwerdevorbringen zur Kenntnis genommen, geprüft und berücksichtigt wurde (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat v. 12.07.2000, 14 W 458/00, JurBüro 2002, 200; Senat v. 19.12.2014, 14 W 775/14 Senat v. 22.12.2015, 14 W 811/15).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 122/17
    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG ZMR 1998, 268; BVerfG NJW 2011, 49).
  • OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19

    Festsetzung des Geschäftswerts für das Erbscheinserteilungsverfahren

    Dieser Grundsatz gilt auch im Kostensachen (OLG Koblenz FamRZ 2017, 1250) und insofern auch im Verfahren betreffend die Festsetzung des Geschäftswerts.

    Eine solche Art der Begründung rechtfertigt die Aufhebung der Ausgangsentscheidung und der Nichtabhilfeentscheidung samt Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht zur erneuten Durchführung des Geschäftswertfestsetzungsverfahren (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 19.1.2018 - 6 W 211/17 -, Rn. 9, juris; OLG Celle Beschluss vom 31.1.2018- 6 W 8/18, juris Rn. 8; OLG Celle 30.11.2017 6 W 190/17 -juris; OLG Koblenz JurBüro 2017, 488, 489).

  • OLG München, 19.11.2020 - 34 Wx 430/20

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der Geschäftswertfestsetzung -

    d) Eine so ergangene Geschäftswertfestsetzung rechtfertigt die Aufhebung der Ausgangsentscheidung und der Nichtabhilfeentscheidung samt Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht zur erneuten Durchführung des Geschäftswertfestsetzungsverfahren (vgl. OLG Celle Rpfleger 2018, 388/389, FGPrax 2018, 30 und FGPrax 2018, 82/83; OLG Koblenz JurBüro 2017, 488/489).
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