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   OLG Koblenz, 21.05.2002 - 2 Ws 388/02   

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https://dejure.org/2002,11059
OLG Koblenz, 21.05.2002 - 2 Ws 388/02 (https://dejure.org/2002,11059)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.05.2002 - 2 Ws 388/02 (https://dejure.org/2002,11059)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 2 Ws 388/02 (https://dejure.org/2002,11059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageerzwingungsverfahren; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Vorteilsgewährungechtsgut; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Lauterbarkeit des öffentlichen Dienstes; Bestechungsdelikt

  • Judicialis

    StGB § 331; ; StGB § 333; ; StPO § 172 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 331 § 333; StPO § 172 Abs. 1
    Vorteilsnahme; Vorteilsgewährung; Rechtsgut, geschütztes; Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeitsvoraussetzung; Verletzter

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2002 - 2 Ws 388/02
    Das durch § 333 StGB geschützte Rechtsgut ist - ebenso wie das durch die §§ 331, 332 und 334 - 338 StGB unter Schutz gestellte Rechtsgut - die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in diese Lauterkeit (vgl. BGHSt 10, 237, 241; 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH in NStZ 1987, 326, 327; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, § 331, Rdn. 3 m.w.N. zur Rechtsprechung und zum Schrifttum).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2002 - 2 Ws 388/02
    Das durch § 333 StGB geschützte Rechtsgut ist - ebenso wie das durch die §§ 331, 332 und 334 - 338 StGB unter Schutz gestellte Rechtsgut - die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in diese Lauterkeit (vgl. BGHSt 10, 237, 241; 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH in NStZ 1987, 326, 327; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, § 331, Rdn. 3 m.w.N. zur Rechtsprechung und zum Schrifttum).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2002 - 2 Ws 388/02
    Das durch § 333 StGB geschützte Rechtsgut ist - ebenso wie das durch die §§ 331, 332 und 334 - 338 StGB unter Schutz gestellte Rechtsgut - die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in diese Lauterkeit (vgl. BGHSt 10, 237, 241; 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH in NStZ 1987, 326, 327; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, § 331, Rdn. 3 m.w.N. zur Rechtsprechung und zum Schrifttum).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2002 - 2 Ws 388/02
    Das durch § 333 StGB geschützte Rechtsgut ist - ebenso wie das durch die §§ 331, 332 und 334 - 338 StGB unter Schutz gestellte Rechtsgut - die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in diese Lauterkeit (vgl. BGHSt 10, 237, 241; 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH in NStZ 1987, 326, 327; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, § 331, Rdn. 3 m.w.N. zur Rechtsprechung und zum Schrifttum).
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