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   OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13   

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https://dejure.org/2014,29997
OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13 (https://dejure.org/2014,29997)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.05.2014 - 2 U 901/13 (https://dejure.org/2014,29997)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 2 U 901/13 (https://dejure.org/2014,29997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter übt Verlängerungsoption trotz Mängelkenntnis aus: Keine Mietminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.07.1970 - VIII ZR 230/68
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Gleichwohl hat der BGH - ebenfalls noch zum Recht vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes - entschieden, dass § 539 BGB a.F. bei im Laufe des Mietverhältnisses entdeckten Mängel auch und erst recht dann entsprechend anzuwenden sei, wenn der Mieter es in der Hand gehabt habe, den Vertrag über ein mangelhaftes Mietobjekt nach der vereinbarten Dauer enden zu lassen und er stattdessen von einem ihm eingeräumten Optionsrecht Gebrauch macht und den Vertrag fortsetzt (BGH, Urteil vom 24./28.7.1970 - VIII ZR 230/68 - NJW 1970, 1740).

    Der Ausschluss der Mängelansprüche tritt nach den dargelegten Grundsätzen ein, wenn der Mieter sich Minderung oder Schadensersatz nicht ausdrücklich bei Ausübung der Option vorbehält (BGH, NJW 1970, 1740, aaO, S. 1742).

  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Insoweit erachtet es der BGH aber als ausreichend, dass der Erwerber aufgrund der schriftlichen Niederlegung der Optionsregelung in der Vertragsurkunde bezüglich einer solchen Option hinreichend gewarnt ist, so dass es ihm zuzumuten ist, sich gegebenenfalls bei dem Verkäufer oder bei dem Mieter entsprechend zu erkundigen (wie vor; weitergeführt durch BGH, Urteil vom 7.5.2008 - XII ZR 69/06 - NJW 2008, 2178).

    Dies gilt auch dann, wenn man den Schutzzweck des § 550 BGB nicht allein im Hinblick auf den Grundstückserwerber sieht, sondern auch in Bezug auf den Mieter und dessen Schutz vor langfristigen Bindungen (vgl. BGH, NJW 2008, 2178).

  • BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04

    Ausschluss des Kündigungsrechts bei vorbehaltloser Zahlung der Miete trotz

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Zwar ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Regelung des § 536b BGB, wonach unter anderem das Minderungsrecht wegen solcher Mängel ausscheidet, die der Mieter bereits bei Vertragsschluss kannte, nicht mehr, wie vor der Mietrechtsreform nach § 539 BGB a.F., bei vorbehaltloser Mietzahlung entsprechend auch auf erst später bekannt gewordenen Mängel anzuwenden (BGH, Urteil vom 18.10.2006 - VIII ZR 33/04 - NJW 2007, 147, 148 mwN).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZR 178/04

    Wahrung der Schriftform bei Beginn des Mietverhältnisses mit der in der Zukunft

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind zahlreiche Fallgestaltungen denkbar, in denen § 550 BGB den Zweck, einem späteren Erwerber Klarheit über die Bedingungen eines langfristigen Mietvertrags zu verschaffen, in den er kraft Gesetzes eintritt, nicht umfassend gewährleisten kann (BGH, Urteil vom 22.5.2007 - XII ZR 178/04 - NJW 2007, 2373, 3275, Rn. 27 mwN).
  • KG, 12.03.2001 - 12 U 8765/99

    Formularmäßige Vereinbarung einer Einschränkung des Minderungsrechts im Rahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Bei Geschäftsraummiete bestehen dementsprechend auch bei Formularklauseln keine Bedenken gegen deren Wirksamkeit, wenn diese das Minderungsrecht des Mieters von einer Ankündigung einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses abhängig machen (Kammergericht, Urteil vom 12.03.2001 - 12 U 8765/99 - Grundeigentum 2001, 1670).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2013 - 24 U 97/12

    Einräumung einer Verlängerungsoption bedarf der Schriftform!

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Die ebenfalls angeführte, zeitlich nachfolgende Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 22.01.- - 24 U 97/12 - ZMR -, 431) fordert die Einhaltung der Schriftform allein für den Fall der Vereinbarung eines vom ursprünglichen schriftlichen Vertrag abweichenden Optionsrechts.
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