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   OLG Koblenz, 21.07.2003 - 12 U 1671/01   

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https://dejure.org/2003,11936
OLG Koblenz, 21.07.2003 - 12 U 1671/01 (https://dejure.org/2003,11936)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.07.2003 - 12 U 1671/01 (https://dejure.org/2003,11936)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 12 U 1671/01 (https://dejure.org/2003,11936)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung einer politischen Partei als mittelbarer Störer für rechtswidriges Anbringen ihrer Plakate durch Dritte auf fremden Werbeflächen; Voraussetzungen eines mittelbaren Handlungsstörers; Drucken und Inverkehrbringen von Plakaten durch eine politische Partei als die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 862 Abs. 1 § 1004
    Grenzen der Verantwortlichkeit einer politischen Partei als mittelbare Störerin für "wilde" Plakataktionen unbefugter Dritter

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2837
  • DVBl 2003, 1342
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 1 B 14.18

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren

    Vorausgesetzt wird damit regelmäßig eine gewisse Typizität des zu beweisenden Geschehensablaufs (vgl. zum Anscheinsbeweis etwa OLG Koblenz, Urteil vom 21. Juli 2003 - 12 U 1671.01 - NJW 2003, 2837 f; LG Berlin, Urteil vom 17. März 2014 - 1 O 38/13 - GA Bl. 66 ff.: Flugblätter politischen Inhalts in einer Bankfiliale).

    Ebenso wenig greifen zivilrechtliche Haftungsmaßstäbe (vgl. dazu etwa OLG Koblenz, Urteile vom 18. Januar 2001 - 5 U 619.00 - juris Rn. 31, und vom 21. Juli 2003 - 12 U 1671.01 - NJW 2003, 2837 f.).

    Abgesehen davon müssten für eine ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit ebenfalls Tatsachen und Nachweise vorgebracht werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 21. Juli 2003 - 12 U 1671.01 - NJW 2003, 2837 f.), an denen es hier fehlt.

  • VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19

    Sondernutzungsgebühr

    Ein derartiger adäquater Zusammenhang besteht dann, wenn eine Tatsache im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (so OLG Koblenz, Urteil vom 21. Juli 2003 - 12 U 1671/01 -, Juris, zu Ansprüchen nach §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2 BGB gegen mittelbare Störer mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 7. April 2000 - V ZR 39/99 -, BGHZ 144, 200).
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