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   OLG Koblenz, 21.07.2009 - 1 Ausl A 88/09   

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https://dejure.org/2009,29873
OLG Koblenz, 21.07.2009 - 1 Ausl A 88/09 (https://dejure.org/2009,29873)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.07.2009 - 1 Ausl A 88/09 (https://dejure.org/2009,29873)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 1 Ausl A 88/09 (https://dejure.org/2009,29873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausführungen zur Mindesthöhe einer freiheitsentziehenden Sanktion im Rahmen eines Auslieferungsbegehrens nach § 81 Abs. 2 des Internationalen Rechtshilfegesetzes (IRG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 3 Abs. 3 S. 2; IRG § 81 Abs. 2
    Mindesthöhe der freiheitsentziehenden Sanktion bei Auslieferungsbegehren nach § 81 Abs. 2 IRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 3 Ausl 106/04

    Auslieferung in einen EG-Mitgliedstaat: Auslieferung zur Strafvollstreckung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2009 - 1 AuslA 88/09
    Anders als der hier nicht anwendbare § 3 Abs. 3 Satz 2 IRG stellt die Norm nicht auf den noch offenen Strafrest, sondern allein darauf ab, ob die freiheitsentziehende Sanktion, wegen derer die Auslieferung begehrt wird, mindestens 4 Monate beträgt (siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2005, 115).
  • KG, 24.09.2012 - 151 AuslA 113/12

    Auslieferung an einen EU-Mitgliedsstaat zur Strafvollstreckung; Mindestdauer der

    Ersucht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union um Auslieferung zur Vollstreckung, ist also bei der Entscheidung über deren Zulässigkeit nach § 81 Nr. 2 IRG allein auf die Höhe der Sanktion abzustellen, die in dem dem Auslieferungsbegehren zugrunde liegenden ausländischen Erkenntnis festgesetzt wurde; auf bereits erfolgte (Teil-)Verbüßungen kommt es nicht an (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 115, 116; OLG Köln, Beschluss vom 10. Juni 2005 - Ausl 22/05-14/05 - OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ausl A 88/09 - [beide in juris]); Böse in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 81 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2017 - Ausl 301 AR 94/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Verhältnismäßigkeit der Auslieferung

    Ausgehend hiervon würde sich zwar insoweit noch kein Auslieferungshindernis aus § 81 Nr. 2 IRG ergeben, da diese Vorschrift - anders als § 3 Abs. 3 Satz 2 IRG - nicht auf den noch offenen Strafrest, sondern allein darauf abstellt, ob die freiheitsentziehende Sanktion, derentwegen die Auslieferung begehrt wird, mindestens vier Monate beträgt (OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2015, OLG Ausl 98/15; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 115; OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2005 - Ausl 22/05-14/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2009 - 1 Ausl A 88/09; Böse in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., IRG § 81 Rn. 3), was vorliegend der Fall wäre.
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