Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.07.2014 - 13 WF 672/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 238 Abs 3 FamFG, § 240 Abs 3 FamFG
Abänderung eines Unterhaltstitels: Anforderungen an ein Verzichtsverlangen des Unterhaltsschuldners - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FamFG § 238 Abs. 3 S. 3; FamFG § 240 Abs. 3 S. 3
Anforderungen an ein Verzichtsverlangen des Unterhaltsschuldners i.S. der §§ 238 Abs. 3 Satz 3, 240 Abs. 3 Satz 3 FamFG
Verfahrensgang
- AG St. Goar, 08.04.2014 - 52 F 58/14
- OLG Koblenz, 21.07.2014 - 13 WF 672/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 05.12.2012 - 7 WF 117/12
Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2014 - 13 WF 672/14
Diesen Anforderungen genügt zwar eine Mitteilung an den Unterhaltsgläubiger, in der der Unterhaltsschuldner schlüssig darlegt, dass nunmehr nur noch ein geringerer Unterhalt geschuldet sei, und den Unterhaltsgläubiger ernsthaft zu der Erklärung auffordert, die Herabsetzung des Unterhalts zu akzeptieren (vgl. OLG Hamburg MDR 2013, 160 und OLG Brandenburg FamRB 2014, 43). - OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 98/13
Unterhaltsabänderung: Voraussetzungen der Herabsetzung von Kindesunterhalt
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2014 - 13 WF 672/14
Diesen Anforderungen genügt zwar eine Mitteilung an den Unterhaltsgläubiger, in der der Unterhaltsschuldner schlüssig darlegt, dass nunmehr nur noch ein geringerer Unterhalt geschuldet sei, und den Unterhaltsgläubiger ernsthaft zu der Erklärung auffordert, die Herabsetzung des Unterhalts zu akzeptieren (vgl. OLG Hamburg MDR 2013, 160 und OLG Brandenburg FamRB 2014, 43).