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   OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11   

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OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11 (https://dejure.org/2011,63387)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.11.2011 - 5 U 688/11 (https://dejure.org/2011,63387)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. November 2011 - 5 U 688/11 (https://dejure.org/2011,63387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Entscheidungsbildung bei Biopsie einer Brustdrüse; Behandlungsfehler eines Gynäkologen bei Vertrauen auf die Einschätzung eines als Sonderfachmann hinzugezogenen Radiologen; Pflicht des Patienten zur Beibringung der Krankenunterlagen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die ärztliche Entscheidungsbildung bei Biopsie einer Brustdrüse; Behandlungsfehler eines Gynäkologen bei Vertrauen auf die Einschätzung eines als Sonderfachmann hinzugezogenen Radiologen; Pflicht des Patienten zur Beibringung der Krankenunterlagen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
    Unter einem Diagnosefehler ist in Abgrenzung zu einem Befunderhebungsfehler die Fehlinterpretation tatsächlich erhobener Befunde bzw. ein Irrtum bei einer tatsächlich durchgeführten Untersuchung zu verstehen (BGH NJW 2011, 1672; BGH VersR 2008, 644 ; BGH VersR 2003, 1256 ; BGH VersR 1995, 46 ; BGH VersR 1993, 836 ; BGH VersR 1988, 293 ; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. Rn. 111).

    Ein Irrtum in der Stellung einer Diagnose rechtfertigt nicht aus sich heraus den Schluss auf ein vorwerfbares ärztliches Fehlverhalten (BGH VersR 1981, 1033; BGH NJW 2003, 2827).

    Ein haftungsrechtlich erhebliches Verschulden ist erst dann anzunehmen, wenn das diagnostisch gewonnene Ergebnis für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar erscheint (BGH VersR 1981, 1033; BGH VersR 2003, 1256 ; OLG Frankfurt VersR 1997, 1358 ).

    Gleiches gilt, wenn mehrere Krankheitsbilder in Betracht kommen, so dass durch differentialdiagnostische Untersuchungsmaßnahmen weiterer Aufschluss gewonnen werden kann (vgl. BGH VersR 1993, 836 ; BGH VersR 1988, 293 ; BGH VersR 1987, 1092).

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
    Unter einem Diagnosefehler ist in Abgrenzung zu einem Befunderhebungsfehler die Fehlinterpretation tatsächlich erhobener Befunde bzw. ein Irrtum bei einer tatsächlich durchgeführten Untersuchung zu verstehen (BGH NJW 2011, 1672; BGH VersR 2008, 644 ; BGH VersR 2003, 1256 ; BGH VersR 1995, 46 ; BGH VersR 1993, 836 ; BGH VersR 1988, 293 ; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. Rn. 111).

    Gleiches gilt, wenn mehrere Krankheitsbilder in Betracht kommen, so dass durch differentialdiagnostische Untersuchungsmaßnahmen weiterer Aufschluss gewonnen werden kann (vgl. BGH VersR 1993, 836 ; BGH VersR 1988, 293 ; BGH VersR 1987, 1092).

    Eine Dokumentation, die medizinisch nicht gefordert ist, ist auch rechtlich nicht geboten (BGH VersR 1993, 836 ).

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
    Unter einem Diagnosefehler ist in Abgrenzung zu einem Befunderhebungsfehler die Fehlinterpretation tatsächlich erhobener Befunde bzw. ein Irrtum bei einer tatsächlich durchgeführten Untersuchung zu verstehen (BGH NJW 2011, 1672; BGH VersR 2008, 644 ; BGH VersR 2003, 1256 ; BGH VersR 1995, 46 ; BGH VersR 1993, 836 ; BGH VersR 1988, 293 ; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. Rn. 111).

    Ein Irrtum in der Stellung einer Diagnose rechtfertigt nicht aus sich heraus den Schluss auf ein vorwerfbares ärztliches Fehlverhalten (BGH VersR 1981, 1033; BGH NJW 2003, 2827).

    Ein haftungsrechtlich erhebliches Verschulden ist erst dann anzunehmen, wenn das diagnostisch gewonnene Ergebnis für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar erscheint (BGH VersR 1981, 1033; BGH VersR 2003, 1256 ; OLG Frankfurt VersR 1997, 1358 ).

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
    Grundsätzlich muss der Patient die Voraussetzungen eines Behandlungsfehlers und dessen Ursächlichkeit für den geltend gemachten Gesundheitsschaden darlegen und beweisen (BGH NJW 2011, 1672).

    Unter einem Diagnosefehler ist in Abgrenzung zu einem Befunderhebungsfehler die Fehlinterpretation tatsächlich erhobener Befunde bzw. ein Irrtum bei einer tatsächlich durchgeführten Untersuchung zu verstehen (BGH NJW 2011, 1672; BGH VersR 2008, 644 ; BGH VersR 2003, 1256 ; BGH VersR 1995, 46 ; BGH VersR 1993, 836 ; BGH VersR 1988, 293 ; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. Rn. 111).

  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
    Ist die begehrte Leistung mithin bezifferbar, muss der Zahlungsanspruch verfolgt werden, der Feststellungsklage fehlt das besondere Feststellungsinteresse (st. Rspr. BGHZ 5, 314; BGH NJW 1993, 2993 ; Zöller-Greger, ZPO , 29. Auf., § 256 , Rn. 7a).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 264/83

    Diagnosefehler

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
    Insoweit kann sich nach einer Erstdiagnose ein Befunderhebungsfehler auch dann ergeben, wenn eine darauf gegründete Therapie keine Wirkung zeigt oder sich weitere Krankheitserscheinungen zeigen, die für die diagnostizierte Erkrankung untypisch sind (BGH VersR 1985, 886; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. 112).
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86

    Haftung des Anästhesisten für unterlassene Befunderhebungen; Gesetzlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
    Gleiches gilt, wenn mehrere Krankheitsbilder in Betracht kommen, so dass durch differentialdiagnostische Untersuchungsmaßnahmen weiterer Aufschluss gewonnen werden kann (vgl. BGH VersR 1993, 836 ; BGH VersR 1988, 293 ; BGH VersR 1987, 1092).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Feststellungsklage statt der Leistungsklage zugelassen, wenn nur ein Teil des Schadens bezifferbar ist, der Schaden sich im Übrigen aber noch in der Entwicklung befindet (BGH VersR 1991, 788).
  • BGH, 26.02.1991 - VI ZR 344/89

    Abgrenzung der Verantwortung von Operateur und Anästhesist

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
    Ein Arzt darf auf die fachliche Richtigkeit des Handelns eines Arztes einer anderen Fachrichtung aufgrund von dessen Spezialisierung grundsätzlich vertrauen (BGH VersR 2002, 1026 ; BGH VersR 1999, 579 ; BGH VersR 1991, 694 ).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
    Ist die begehrte Leistung mithin bezifferbar, muss der Zahlungsanspruch verfolgt werden, der Feststellungsklage fehlt das besondere Feststellungsinteresse (st. Rspr. BGHZ 5, 314; BGH NJW 1993, 2993 ; Zöller-Greger, ZPO , 29. Auf., § 256 , Rn. 7a).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94

    Umfang und Zeitpunkt der Risikoaufklärung vor diagnostischen Eingriffen

  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination

  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06

    Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers

  • BGH, 12.02.2008 - VI ZR 221/06

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer ärztlichen Fehlbehandlung

  • OLG Frankfurt, 07.05.1996 - 8 U 5/96

    Haftung des Arztes bei Fehldiagnose

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    Danach kann ein Befunderhebungsfehler insbesondere auch dann vorliegen, wenn mehrere Krankheitsbilder in Betracht kommen, so dass durch - unterbliebene - differentialdiagnostische Untersuchungsmaßnahmen weiterer Aufschluss gewonnen werden kann (BGH, VersR 1993, 836; VersR 1988, 293; VersR 1987, 1092; OLG Koblenz, GesR 2012, 346 ff., juris Tz. 33).Ferner kann sich nach einer Erstdiagnose ein Befunderhebungsfehler auch dann ergeben, wenn eine darauf gegründete Therapie keine Wirkung zeigt oder sich weitere Krankheitserscheinungen zeigen, die für die diagnostizierte Erkrankung untypisch sind (BGH, VersR 1985, 886).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Gleiches gilt, wenn mehrere Krankheitsbilder in Betracht kommen, so dass durch differentialdiagnostische Untersuchungsmaßnahmen weiterer Aufschluss gewonnen werden kann (BGH, VersR 1993, 836; VersR 1988, 293; VersR 1987, 1092; OLG Koblenz, GesR 2012, 346 ff., juris Tz. 33).
  • OLG Koblenz, 29.09.2015 - 5 U 617/15

    Maßstab für die sachverständige Beurteilung der Behandlung durch eine Fachärztin

    Dabei ist indes zu berücksichtigen, dass Diagnoseirrtümer, die auf die Fehlinterpretation von Befunden zurückzuführen sind, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur mit Zurückhaltung als behandlungsfehlerhaft zu werten sind (vgl. nur BGH, NJW 2003, 2827 sowie Senat in GesR 2012, 346).
  • OLG Koblenz, 20.02.2017 - 5 U 1349/16

    Radiologe haftet nicht für winzigen übersehenen Lungenkrebs

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Diagnoseirrtum, der auf die Fehlinterpretation eines Befundes zurückzuführen ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden kann (vgl. nur BGH, NJW 2003, 2827; s. auch OLG Koblenz, GesR 2012, 346).
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