Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.12.1993 - 3 VAs 25/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Telefonüberwachung; Vernichtung erlangter Unterlagen; Niederschrift der Tonbandaufzeichnungen; Zufallserkenntnisse; Nichtkatalogtaten; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit; Berechtigtes Interesse; Wiederholungsgefahr; Rehabilitationsbedürfnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 284
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme
Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1993 - 3 VAs 25/93
Das Vorbringen des Antragstellers erschöpft sich in vagen Vermutungen und Befürchtungen, die nicht ausreichen (BGHSt 37, 79, 82).Eine vorgetragene Verletzung des Grundrechts auf Unversehrtheit der Wohnung (Art. 13 GG ) und ein Eingriff in den regelmäßig unantastbaren Geheimbereich (Art. 2 Abs. 1 GG ) reichen für sich allein zur Feststellung eines berechtigten Interesses nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG nicht aus (BGHSt 37, 79, 83).
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1993 - 3 VAs 25/93
Sind sie für diesen Zweck nicht mehr bedeutsam, müssen sie unverzüglich vernichtet werden (siehe auch das Abhörurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1970, NJW 1971, 275, 278 li. Sp.). - BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89
Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1993 - 3 VAs 25/93
Die in § 101 Abs. 1 StPO aufgestellte Pflicht zur Benachrichtigung hat den Zweck, den Beteiligten nachträglich rechtliches Gehör zu gewähren, um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich gegen den Eingriff zur Wehr zu setzen (BGHSt 36, 305, 311). - OLG Karlsruhe, 30.04.1982 - 4 VAs 22/82
Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1993 - 3 VAs 25/93
Der Feststellungsantrag zu 6. ist unzulässig, weil der Rechtsweg nach den §§ 23 ff EGGVG nicht eröffnet ist zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Antragsteller (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1982, 1043 ).
- OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 3 Ws 590/95 Danach sind die durch die Telefonüberwachung erlangten Unterlagen unverzüglich zu vernichten, wenn sie für die Strafverfolgung nicht mehr benötigt werden (vgl. hierzu im einzelnen OLG Koblenz StV 1994, 284 ff).