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   OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06.Kart, U 819/06 Kart   

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https://dejure.org/2006,19352
OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06.Kart, U 819/06 Kart (https://dejure.org/2006,19352)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.12.2006 - U 819/06.Kart, U 819/06 Kart (https://dejure.org/2006,19352)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - U 819/06.Kart, U 819/06 Kart (https://dejure.org/2006,19352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund angeblicher Verstöße gegen einen Franchisevertrag ; Anspruch auf Auskunft über bestimmte Geschäftsvorgänge bei Wareneinkäufen; Unzulässigkeit einer Berufung auf Formnichtigkeit nach Treu und Glauben; Prüfung einer ...

  • Judicialis

    GWB § 18 Abs. 1; ; GWB § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 18 Abs. 1; GWB § 34
    Wahrung der Schriftform für einen vor dem 01.01.1990 geschlossenen Franchisevertrages nach GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02

    "Preisbindung durch Franchisegeber II"

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass es nach der Rechtsansicht des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 20.05.2003 - KZR 27/02 -, GRUR 2003, 1062 ff.) der Klägerin ihrerseits verwehrt ist, sich gegenüber bestimmten Forderungen, welche der Franchisenehmer aus dem Vertrag herleitet, auf die Nichtigkeit des Vertrages zu berufen.

    Der Bundesgerichtshof hat seine Auffassung damit begründet, dass (1.) der Vertrag im konkreten Fall über mehrere Jahre praktiziert worden sei, dass (2.) die Klägerin hieraus erhebliche Vorteile gezogen habe, die jedenfalls bezüglich der ihr unberechtigterweise zugeflossenen Rabatte nicht auf andere Weise kompensiert werden könnten, und dass (3.) der Vertragsinhalt von der Klägerin vorgegeben worden sei, so dass die Verantwortlichkeit für einen etwaigen Formmangel bei ihr liege (GRUR 2003, 1062, 1063).

  • BGH, 14.01.1997 - KZR 36/95

    "Kölsch-Vertrag"; Anforderungen an die Schriftform

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06
    Vielmehr ist der mit § 34 GWB a. F. verfolgten Kontrollfunktion bereits Genüge getan, wenn ein aus mehreren Blättern bestehender Vertragstext nach seinem Erscheinungsbild, insbesondere durch Schriftbild, Paginierung und inhaltlichen Zusammenhang, als einheitliche Vertragsurkunde wirkt (BGH NJW 1997, 2182, 2183).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06
    Treuwidrig kann allerdings das Verhalten einer Partei sein, die über längere Zeit aus einem nichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat und sich nunmehr ihren Verpflichtungen unter Berufung auf den Formmangel entziehen will (BGH NJW 1993, 1126, 1128).
  • BGH, 28.11.1957 - VII ZR 42/57

    Kreditbürgschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06
    Aber auch nach längerer Dauer des betroffenen Rechtsverhältnisses ist der Grundsatz zu beachten, dass der Formmangel eines Rechtsgeschäfts nur ganz ausnahmsweise wegen unzulässiger Rechtsausübung unbeachtlich ist, weil sonst die Formvorschriften des bürgerlichen Rechts ausgehöhlt werden (BGHZ 26, 142, 151).
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 51/97

    Coverdisk

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06
    Bei Verträgen, die noch unter der Geltung des alten Rechts geschlossen worden und nach altem Recht wegen Nichteinhaltung der gebotenen Schriftform unwirksam sind, führt die Rechtsänderung dagegen nicht zur nachträglichen Wirksamkeit (BGH NJW-RR 1999, 689).
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 79/97

    Wirksamkeit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Aufklärungspflichten des

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06
    So darf sich z. B. der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen u. U. nicht auf deren Unwirksamkeit berufen, wohl aber sein Vertragspartner, weil die diesbezüglichen Vorschriften nur diesen schützen (vgl. z. B. BGH NJW 1998, 2280, 2281).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 234/00

    "Filterstäube"; Anforderungen and die Ausschließlichkeitsbindung für das

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Verträge, die dem Schriftformerfordernis des § 34 GWB a. F. unterliegen, grundsätzlich mit ihrem gesamten Inhalt einschließlich aller Nebenabreden schriftlich abgefasst sein müssen, weil nur die schriftliche Abfassung des gesamten Vertragsinhalts den Kartellbehörden und Gerichten die vollständige Erfassung des Ausmaßes, der Tragweite und der Auswirkungen der abgesprochenen Wettbewerbsbeschränkungen gestattet und damit eine sichere Grundlage für die Prüfung unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten bietet (vgl. BGH GRUR 2004, 73, 74).
  • OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des OLG Karlsruhe, wie sie in dessen von der Klägerin zitiertem Urteil vom 12.02.2003 - 6 U 130/01 Kart - vertreten wird.
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06
    Eine Ausnahme kann nur in ganz besonders gelagerten Fällen gemacht werden, in denen nach den gesamten Umständen die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (BGH NJW 1996, 2503, 2504).
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