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   OLG Koblenz, 21.12.2009 - 2 Ss 204/09   

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https://dejure.org/2009,32333
OLG Koblenz, 21.12.2009 - 2 Ss 204/09 (https://dejure.org/2009,32333)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.12.2009 - 2 Ss 204/09 (https://dejure.org/2009,32333)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 2 Ss 204/09 (https://dejure.org/2009,32333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Wiedererkennen des Angeklagten aufgrund einer Wahllichtbildvorlage; Absehen von einer Verweisung auf die in der Akte enthaltenen Lichtbilder; Nicht widerspruchsfreie Zeugenaussage hinsichtlich des Wiedererkennens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 1; StPO § 261; StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Wiedererkennen des Angeklagten aufgrund einer Wahllichtbildvorlage; Absehen von einer Verweisung auf die in der Akte enthaltenen Lichtbilder; Nicht widerspruchsfreie Zeugenaussage hinsichtlich des Wiedererkennens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3) Ss 188/15

    Strafverfahren: Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage;

    Soweit die Revision im Rahmen einer Verfahrensrüge der Sache nach beanstandet, die Strafkammer habe vor allem den Beweiswert der Aussage der Zeugin A.-L. A. verkannt, welche nach den getroffenen Feststellungen den Angeklagten bei einer im Rahmen ihrer polizeilichen Vernehmung durchgeführten sequentiellen Wahllichtbildvorlage als Fahrer des fraglichen Lkw´s sicher erkannt hatte, zeigt die revisionsrechtliche Nachprüfung jedoch keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf (zum Erfordernis der - vorliegend unterbliebenen - näheren Beschreibung der vorgelegten Lichtbilder im Urteil bzw. einer Bezugnahme auf diese vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2009, 2 Ss 204/09, abgedruckt bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3)Ss188/15

    Revision des Angeklagten

    Soweit die Revision im Rahmen einer Verfahrensrüge der Sache nach beanstandet, die Strafkammer habe vor allem den Beweiswert der Aussage der Zeugin Anna-Lena Alt verkannt, welche nach den getroffenen Feststellungen den Angeklagten bei einer im Rahmen ihrer polizeilichen Vernehmung durchgeführten sequentiellen Wahllichtbildvorlage als Fahrer des fraglichen Lkw's sicher erkannt hatte, zeigt die revisionsrechtliche Nachprüfung jedoch keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf (zum Erfordernis der - vorliegend unterbliebenen - näheren Beschreibung der vorgelegten Lichtbilder im Urteil bzw. einer Bezugnahme auf diese vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2009, 2 Ss 204/09, abgedruckt bei [...]).
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