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   OLG Koblenz, 19.12.2017 - 13 UF 676/17   

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OLG Koblenz, 19.12.2017 - 13 UF 676/17 (https://dejure.org/2017,66306)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.2017 - 13 UF 676/17 (https://dejure.org/2017,66306)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 13 UF 676/17 (https://dejure.org/2017,66306)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausweitung des Umgangsrechts bei fehlender Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 507
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 24.04.2018 - 19 UF 71/17

    Gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

    Dabei sind im Rahmen einer umgangsrechtlichen Regelung der Betreuung des Kindes im Alltag (d.h. bei einem erweiterten Umgang bis hin zu einer paritätischen Betreuung) die für sorgerechtliche Entscheidungen nach § 1671 BGB in der Rechtsprechung anerkannten Kriterien heranzuziehen, d.h. die Erziehungseignung der Eltern, die Bindungen und die Beziehung des Kindes zu den Eltern, das Förderprinzip, der Kontinuitätsgrundsatz, die Beachtung des Kindeswillens sowie die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern (BGH, aaO., Rz. 25; OLG Schleswig, FamRZ 2016, 1788, 1790; OLG Koblenz, FamRZ 2018, 507 ).

    Dies gilt insbesondere in der vorliegenden Fallkonstellation, in der es um die Frage der Aufrechterhaltung der von den Eltern seit der Trennung vor zwei Jahren praktizierten hälftigen Betreuung eines 4 ½-jährigen Kindes geht war (zur Aufrechterhaltung einer bereits praktizierten geteilten Betreuung schon vor der Entscheidung des BGH etwa OLG Celle, FamRZ 2008, 2053 ; KG, FamRZ 2012, 886 ; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 1860 ) und nicht um den Fall der erstmaligen Einrichtung der hälftigen Betreuung, wenn ein Elternteil das Kind zuvor lediglich im Rahmen eines Wochenendumgangs oder eines erweiterten Umgangs betreut hat, wie es auch in dem der Entscheidung des BGH zugrundeliegenden Sachverhalt der Fall war (ebenso zur Ausweitung des Umgangs auf einen erweiterten Umgang OLG Schleswig, FamRZ 2016, 1788, 1790; OLG Koblenz, FamRZ 2018, 507 ).

  • OLG Dresden, 27.04.2022 - 21 UF 71/22

    Beschwerde gegen die Nichtabänderung einer Umgangsvereinbarung; Einführung eines

    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, FamRZ 2015, 1093, 1094; OLG Koblenz, FamRZ 2018, 507, 508; KG, FamRZ 2013, 709).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 10 UF 34/21

    Voraussetzungen der Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

    Zugleich wird es den Eltern aufgrund ihres fortwährenden Streits oft nicht möglich sein, die für die Erziehung des Kindes nötige Kontinuität und Verlässlichkeit zu schaffen (BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 512/18 -, Rn. 24, juris; BGH, Beschluss vom 01. Februar 2017 - XII ZB 601/15 -, BGHZ 214, 31-45, Rn. 31; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2018 - 1 BvR 2616/17 -, Rn. 8, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 486/14 -, Rn. 22, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 20. August 2018 - 4 UF 57/18 -, Rn. 16, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 13 UF 676/17 -, Rn. 27, juris Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Mai 2017 - 10 UF 2/17 -, Rn. 28, juris).

    Darüber hinaus ist für die Anordnung des Wechselmodells ein Mindestmaß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern erforderlich (BGH, Beschluss vom 01. Februar 2017 - XII ZB 601/15 -, BGHZ 214, 31-45; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Verfügung vom 10. Januar 2019 - 9 UF 227/18 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 9 UF 42/20 -, Rn. 5, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. November 2018 - 13 UF 30/17 -, Rn. 40, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. Juli 2018 - 13 UF 668/17 -, Rn. 22, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 13 UF 676/17 -, Rn. 28, juris).

  • OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 9 UF 168/18

    Umgangsregelung bei zerstrittenen, weit voneinander entfernt lebenden Eltern

    Besteht zwischen den Eltern keine ausreichende Kommunikations- und Kooperationsbasis, so kommt auch kein in einer Weise stark erweiterter Umgang in Betracht, weil dieser einen - dann fehlenden - regelmäßigen Austausch und eine regelmäßige Abstimmung der Kindeseltern über die Kinder betreffende Alltagsfragen und -belange erfordert (OLG Koblenz FamRZ 2018, 507).
  • OLG Bamberg, 01.03.2019 - 7 UF 226/18

    Umgangsregelung im Sinne paritätischer Betreuung

    c) Weiter setzt das Wechselmodell in der Regel auch die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus (KG Berlin FamRZ 2018, 1324 mit Hinweis auf OLG Schleswig, FamRZ 2016, 1788 und OLG Koblenz, FamRZ 2018, 507).
  • OLG Koblenz, 05.07.2018 - 13 UF 668/17

    Kindessorge bei erheblich konfliktbeladenem Verhältnis getrennt lebender Eltern:

    22 Die Anordnung eines Wechselmodells, sei es im paritätischen Sinn (vgl. BGH FamRZ 2017, 532), sei es in Form eines deutlich erweiterten Umgangs mit der Folge einer notwendig werdenden erweiterten Kooperation und Absprache beider Kindeseltern in den sog. Alltagsangelegenheiten des § 1687 BGB (vgl. hierzu Senat FamRZ 2018, 507) setzt zwingend eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

    Insbesondere kommt eine solche Anordnung nicht zu dem Zweck in Betracht, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen (vgl. BGH FamRZ 2017, 532 und Senat FamRZ 2018, 507).

  • AG Flensburg, 10.10.2018 - 90 F 145/17

    Umgang zwischen dem Kind und dem nichtbetreuenden Elternteil: Prüfungsmaßstab für

    Denn je umfangreicher die Präsenz und Betreuungsverantwortung des umgangsberechtigten Elternteils wird, desto größer ist die Notwendigkeit der permanenten regelmäßigen Kooperation der Eltern, die vielfältige Absprachen im Bereich des täglichen Lebens der Kinder und damit gerade eine gute bzw. erhöhte Kommunikationsfähigkeit zwischen den Eltern voraussetzt (vgl. Götsche, jurisPR-FamR 20/1018 in zust. Anm. zu OLG Koblenz v. 21.12.2017, 13 UF 676/17 = FamRZ 2018, 507-510; OLG Schleswig v. 30.05.2016, 10 UF 11/16 - juris Rn.47 m.w.N. = FamRZ 2016, 1788 ff.).
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