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   OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20   

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https://dejure.org/2020,44022
OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,44022)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.12.2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,44022)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,44022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entfall des Vermächtnisses nach Verkauf vor dem Erbfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermächtnisobjekt vor dem Tod veräußert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09

    Vermächtnis und Herausgabe des Surrogat

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
    Dafür, dass der Veräußerungserlös vermacht sein soll, spricht, wenn der Vermächtniszweck in erster Linie auf die Zuwendung eines wirtschaftlichen Wertes abzielt und der vermachte Gegenstand nur eines von mehreren möglichen Mitteln ist, das der Verwirklichung dieser Absicht dient (BGH NJW 1959, 2252, zitiert nach juris: Rdnr. 49; Linnartz a. a. O. Rdnr. 14; OLG Koblenz a. a. O. unter II).
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