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   OLG Koblenz, 22.06.2020 - 13 WF 299/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23549
OLG Koblenz, 22.06.2020 - 13 WF 299/20 (https://dejure.org/2020,23549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.06.2020 - 13 WF 299/20 (https://dejure.org/2020,23549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - 13 WF 299/20 (https://dejure.org/2020,23549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 S 1 RVG, § 13 RVG, § 46 RVG, § 49 RVG, § 50 Abs 1 RVG
    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Grundvergütung und weitere Vergütung gegenüber Staatskasse

  • IWW

    §§ 46, 49, 50, 55 Abs. 6 S. 2 RVG
    PKH, VKH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung = Gebühren + Auslagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung trotz Fristsetzung nicht angemeldet: Ansprüche gegenüber der Staatskasse erlöschen! (IBR 2021, 1037)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 54
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 21.06.2013 - 2 WF 266/12

    Ausschlusswirkung der Fristsetzung des Rechtspflegers trifft auch die

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2020 - 13 WF 299/20
    Diese Fristversäumung führt sowohl zum Erlöschen der Grundvergütung nach § 49 RVG als auch einer weiteren Vergütung nach § 50 RVG gegenüber der Staatskasse (vgl. OLG Zweibrücken AGS 2013, 530; OLG Koblenz AGS 2013, 136; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 67).
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 11 WF 518/03

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Vorlage der Abrechnung des beigeordneten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2020 - 13 WF 299/20
    Diese Fristversäumung führt sowohl zum Erlöschen der Grundvergütung nach § 49 RVG als auch einer weiteren Vergütung nach § 50 RVG gegenüber der Staatskasse (vgl. OLG Zweibrücken AGS 2013, 530; OLG Koblenz AGS 2013, 136; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 67).
  • OLG Koblenz, 07.08.2012 - 14 W 423/12

    PKH-Anwaltsvergütung: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei verspäteter Anmeldung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2020 - 13 WF 299/20
    Diese Fristversäumung führt sowohl zum Erlöschen der Grundvergütung nach § 49 RVG als auch einer weiteren Vergütung nach § 50 RVG gegenüber der Staatskasse (vgl. OLG Zweibrücken AGS 2013, 530; OLG Koblenz AGS 2013, 136; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 67).
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