Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.08.2011 - 10 U 1384/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2209 BGB, § 1 AO, §§ 1 ff AO
Testamentsvollstreckung: Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Verwendung von Barmitteln als Spenden vor Durchführung getroffener Verfügungen; Begriff der "Wohltätigkeit"; Testamentsvollstreckervergütung bei Dauer-Testamentsvollstreckung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2219
Haftung des Testamentsvollstreckers - Verwendung des Nachlasses für "wohltätige Zwecke" ist nicht auf die Definition der AO beschränkt; Kein zu Ersatz verpflichtender Schaden des Nachlasses, wenn der Testamentsvollstrecker bei den wohltätigen Leistungen von Anordnungen ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.11.2010 - 3 O 487/09
- OLG Koblenz, 06.06.2011 - 10 U 1384/10
- OLG Koblenz, 22.08.2011 - 10 U 1384/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
Vergütung des Testamentsvollstreckers bei pflichtwidriger Untätigkeit
Auch reichen die Gründe, die zu einer Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt geführt haben, nicht stets für die Verwirkung seines Vergütungsanspruchs aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 22.08.2011 - 10 U 1384/10). - OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei vorzeitiger Beendigung des …
Gründe, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB geführt haben, können beachtlich sein, sie müssen jedoch nicht stets auch für die Verwirkung seines Vergütungsanspruchs ausreichen (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. August 2011 - 10 U 1384/10, juris).