Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.08.2011 - 10 U 242/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 22 Nr 2 Buchst a VGB 2000, § 22 Nr 2 Buchst b VGB 2000, § 22 Nr 4 S 1 VGB 2000, § 64 VVG
Wohngebäudeversicherung: Sachverständigenbenennung beim Sachverständigenverfahren - ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Wohngebäudeversicherung - Sachverständigenbenennung beim Sachverständigenverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.02.2011 - 16 O 341/09
- OLG Koblenz, 22.08.2011 - 10 U 242/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77
Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland
Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2011 - 10 U 242/11
Es muss nicht nur dargetan werden, dass das Gutachten Unrichtigkeiten enthält, sondern diese müssen sich zudem dem unbefangenen Beurteiler aufdrängen und die Feststellungen im Gesamtergebnis, nicht in einzelnen Punkten, erschüttern (vgl. auch BGH, VersR 1979, 121; NJW 1979, 1818). - BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85
Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten
Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2011 - 10 U 242/11
Unabhängig davon weist die Beklagte zu Recht darauf hin, dass der Kläger etwaige Bedenken gegen die Person des Sachverständigen unverzüglich und nicht erst nach Abschluss des Verfahrens hätte geltend machen müssen (vgl. hierzu BGH VersR 1987, 601).