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   OLG Koblenz, 22.11.2013 - 13 WF 1058/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44941
OLG Koblenz, 22.11.2013 - 13 WF 1058/13 (https://dejure.org/2013,44941)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.11.2013 - 13 WF 1058/13 (https://dejure.org/2013,44941)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. November 2013 - 13 WF 1058/13 (https://dejure.org/2013,44941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 113 Abs 1 FamFG, § 117 FamFG, Nr 3200 RVG-VV, Nr 3201 RVG-VV, § 91 Abs 1 S 1 ZPO
    Kostenfestsetzung in einer Familienstreitsache: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten bei schriftsätzlichem Antrag auf Zurückweisung einer Beschwerde vor Eingang der Beschwerdebegründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beschwerdegegners im familiengerichtlichen Verfahren bei Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten vor Eingang der Beschwerdebegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beschwerdegegners im familiengerichtlichen Verfahren bei Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten vor Eingang der Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beschwerdegegners im familiengerichtlichen Verfahren bei Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten vor Eingang der Beschwerdebegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1731
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.2009 - VIII ZB 60/09

    Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2013 - 13 WF 1058/13
    Denn der Beschwerdegegner kann sich regelmäßig erst nach Vorliegen der Beschwerdebegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf die erstinstanzliche Entscheidung sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern (vgl. BGH FamRZ 2010, 123 und FamRZ 2007, 1735 m.w.Nw.).

    Soweit ein solcher Hinweis vom Rechtsmittelgericht erteilt wird, entspricht es einhelliger Ansicht, dass für einen Beschwerdegegner keine Veranlassung besteht, weitere kostenauslösende Maßnahmen zu ergreifen (vgl. BGH FamRZ 2010, 123).

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2013 - 13 WF 1058/13
    Denn insbesondere kommt es für die Entstehung einer anwaltlichen Gebühr nicht darauf an, ob die den gesetzlichen Gebührentatbestand ausfüllenden Maßnahmen erforderlich waren (vgl. BGH FamRZ 2007, 1735).

    Denn der Beschwerdegegner kann sich regelmäßig erst nach Vorliegen der Beschwerdebegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf die erstinstanzliche Entscheidung sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern (vgl. BGH FamRZ 2010, 123 und FamRZ 2007, 1735 m.w.Nw.).

  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2013 - 13 WF 1058/13
    Gemäß §§ 114 Abs. 4 Nr. 6 FamFG, 78 Abs. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, 13 RPflG bedurfte der Antragsteller im vorliegenden Kostenfestsetzungsverfahren zur Rechtsmitteleinlegung auch keines Rechtsanwalts (vgl. BGH NJW 2006, 2260).
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