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   OLG Koblenz, 23.01.2009 - 10 U 213/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4083
OLG Koblenz, 23.01.2009 - 10 U 213/08 (https://dejure.org/2009,4083)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.01.2009 - 10 U 213/08 (https://dejure.org/2009,4083)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 10 U 213/08 (https://dejure.org/2009,4083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung einer Krankenversicherung und einer Pflegeversicherung aufgrund einer Leistungserschleichung durch falsche Brillenabrechnungen; Bestehen eines Kontrahierungszwangs einer privaten Krankenkasse auch im Falle einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; SGB V § 315; ; SGB V § 315 Abs. 1; ; MB/KK 94 § 1 Nr. 1; ; MB/KK 94 § 1 Nr. 2; ; BGB § 314; ; BGB § 314 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 323 Abs. 2; ; BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 314
    Eine Leistungserschleichung des VN rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Krankenversicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsrecht der privaten Krankenversicherung wegen Täuschung beim Bezug von Sehhilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 58
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2009 - 10 U 213/08
    Das ist vor allem der Fall, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (vgl. BGH Urteil vom 18.7.2007 - Az: IV ZR 129/06).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    So war schon zum bisherigen Recht anerkannt, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen kann (vgl. Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 17; vom 18. Juli 2007 aaO; OLG Koblenz VersR 2010, 58; LG Essen r+s 2005, 428).

    Ein wichtiger Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn sich der Versicherungsnehmer Leistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 18. Juli 2007 aaO Rn. 16; OLG Koblenz VersR 2010, 58).

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    So war schon zum bisherigen Recht anerkannt, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen kann (vgl. Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 17; vom 18. Juli 2007 aaO; OLG Koblenz VersR 2010, 58; LG Essen r+s 2005, 428).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2016 - 7 W 37/16

    Privater Pflegeversicherungsvertrag: Rechtsweg zur Klärung der Wirksamkeit einer

    Dass den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.12.2011 - IV ZR 50/11 -, VersR 2012, 219; Urteil vom 07.12.2011 - IV ZR 105/11 -, VersR 2012, 304) sowie des OLG Koblenz (Urteil vom 23.01.2009 - 10 U 213/08 -, VersR 2010, 58), die sich materiell-rechtlich mit der Auslegung des § 110 Abs. 4 SGB XI befasst haben, jeweils - soweit ersichtlich - keine Ausführungen zur Zulässigkeit des Rechtsweges zu entnehmen sind, ist dem Umstand geschuldet, dass das jeweilige Rechtsmittelgericht nicht (mehr) zu prüfen hat, ob der jeweils beschrittene Rechtsweg zulässig ist (§ 17 a Abs. 5 GVG).
  • LG Köln, 14.07.2010 - 23 O 377/09

    Fortbestehen eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses trotz Kündigung

    Dabei kann hier offen bleiben, ob die Wendung "gesonderte Mitteilung" so zu verstehen ist, dass die Belehrung auf einem vom Antragsformular verschiedenen eigenen Schriftstück zu erfolgen hat (so bspw. Rolfs in Bruck/Möller VVG, 9. Aufl. 2009, § 19 Rn. 115; Funck VersR 2008, 163, 166), oder ob die Belehrung auf dem Antragsformular ausreicht, wenn sie nur deutlich abgesetzt oder sonst hervorgehoben ist (vgl. LG Dortmund VersR 2010, 58 ff.; Looschelders in Looschelders/Pohlmann VVG, 2010, § 19 Rn. 66 m.w.N.).

    Das kann nach Auffassung des Gerichts nur dadurch hinreichend sichergestellt werden, dass ein in Schrifttype und/oder -farbe hervorstechender Hinweis in räumlichem Zusammenhang entweder mit den Gesundheitsfragen oder jedenfalls mit der Unterschriftsleiste (so LG Dortmund VersR 2010, 58 ff.) die rechtzeitige Kenntnisnahme des Versicherungsnehmers gewährleistet.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 30 P 99/12

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für die Anschaffung eines

    Ein Anspruch des Versicherten auf Leistung durch den Versicherer besteht erst dann, wenn er selbst die entsprechenden Aufwendungen getätigt hat (vgl. Oberlandesgericht [OLG], Urteil vom 23. Januar 2009, 10 U 213/08 in OLGR 2009, 776).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17

    Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

    Diese Voraussetzungen sind im Falle einer Leistungserschleichung oder einer versuchten Leistungserschleichung gegeben (OLG Koblenz, VersR 2010, 58).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 24 U 80/09

    Verpflichtung zur Zahlung der Heimbetreuung bei schlechter Zahlungsmoral des

    Ein Anspruch des Versicherten auf Leistung durch den Versicherer besteht erst dann, wenn er selbst die entsprechenden Aufwendungen getätigt hat (vgl. OLG Koblenz OLGR 2009, 776).
  • LG Dortmund, 23.03.2011 - 2 O 398/07

    Kündigung aus wichtigem Grund ist bei Einreichen von gefälschten

    Bei der privaten Krankenversicherung ist dies Im Hinblick auf ihre soziale Funktion erst dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt, d.h. vor allem dann, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH VersR 2007, 1260; OLG Saarbrücken VersR 2006, 644; OLG Koblenz NJOZ 2009, 2418).
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