Rechtsprechung
OLG Koblenz, 23.05.2018 - 5 U 351/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Reiserecht - Fitnessstudio auf Kreuzfahrtschiff - Nutzung auf eigene Gefahr!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schwankendes Schiff bringt Urlauberin zu Fall - Reiseveranstalter soll für Unfall im Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffes bei rauer See haften
- versr.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatzanspruch bei Sturz im Fitnessstudio auf einem Kreuzfahrtschiff
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Haftung des Reiseveranstalters für Sturz einer Kreuzfahrt-Urlauberin im Fitnessstudio während schweren Seegangs - Reisende auf Kreuzfahrtschiffen müssen bei schwerem Seegang für eigene Sicherheit sorgen
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 23.05.2018 - 5 U 351/18
- OLG Koblenz, 11.06.2018 - 5 U 351/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 952
- MDR 2018, 1049
- VersR 2018, 1015
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