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   OLG Koblenz, 23.06.2008 - 2 VAs 5/08   

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https://dejure.org/2008,32704
OLG Koblenz, 23.06.2008 - 2 VAs 5/08 (https://dejure.org/2008,32704)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.2008 - 2 VAs 5/08 (https://dejure.org/2008,32704)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 2 VAs 5/08 (https://dejure.org/2008,32704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF, S. 15

    §§ 71, 72 JGG
    Kostentragung bei der Heimunterbringung zur Haftvermeidung im Falle der Außervollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 12.07.2021 - 1 VAs 27/21

    Vermeidung der Untersuchungshaft; Kosten der Unterbringung in einer Einrichtung

    In Anbetracht der für den Jugendlichen faktisch dem Fall der §§ 71, 72 JGG gleich zu achtenden freiheitsbeschränkenden Wirkung des im Rahmen einer Außervollzugsetzung eines Haftbefehls auferlegten Aufenthaltes in einer Einrichtung der Jugendhilfe, ist die in einigen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2008 zu 2 VAs 5/08, juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 27. Mai 1997 zu VAs 2/97, juris) vertretene Auffassung, der von der gerichtlichen Anordnung betroffene und selbst nicht einmal geschäftsfähige Jugendliche müsse grundsätzlich selbst (bei ggfls. bestehender Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach den Vorschiften des SGB VIII) die Kosten seiner freiheitsbeschränkenden Unterbringung tragen, nach Bewertung des Senats nicht nachvollziehbar.

    Eine Kostentragungspflicht der Justizkasse bezüglich der für den Aufenthalt des Jugendlichen A in der Einrichtung "B" entstandenen Kosten für den Zeitraum vom 17. Juni 2019 bis zum 09. September 2019 (einschließlich) in Höhe von insgesamt 26.147,44 EUR ergibt sich zwar nicht aus Ziff. 9011 des Kostenverzeichnisses zum GKG (im Ergebnis ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2008 zu 2 VAs 5/08, juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 27. Mai 1997 zu VAs 2/97, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. April 1996 zu 3 VAs 9/96, RPfleger 1996, 370; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. August 1995 zu 3 VAs 15/95, NStZ-RR 1996, 183).

  • OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10

    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

    Das ergibt sich schon daraus, dass die Befolgung einer solchen Weisung nicht vollstreckt werden kann, sondern allenfalls wegen der Konsequenzen im Falle ihrer Missachtung einen faktischen Zwang zur Befolgung ausübt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.03.2009 - 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2008 - 2 VAs 5/08 - BeckRS 2009 04424).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2009 - L 8 SO 209/08
    Vielmehr entspricht es herrschender Ansicht, dass Kosten, die aufgrund einer nicht erzwingbaren jugendrichterlichen Weisung, sich beispielsweise in einem Heim der Jugendhilfe aufzuhalten, entstehen, keine gerichtlichen Auslagen darstellen und deshalb nicht von der Staatskasse zu tragen sind (vgl OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 2 VAs 5/08 - NStZ-RR 2009, Seite 160; entsprechend Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Mai 1997 - VAs 2/97 - NStZ-RR 1997, Seite 320; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. August 1995 - 3 VAs 15/95 - NStZ-RR 1996, Seite 183; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. November 1998 - 4 StR 52/88 - BGHSt 36, Seite 27).
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