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   OLG Koblenz, 23.12.2009 - 2 U 449/09   

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https://dejure.org/2009,16623
OLG Koblenz, 23.12.2009 - 2 U 449/09 (https://dejure.org/2009,16623)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.12.2009 - 2 U 449/09 (https://dejure.org/2009,16623)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 2 U 449/09 (https://dejure.org/2009,16623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Streu- und Räumpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen; Vorhersehbarkeit der Unfallträchtigkeit eines defekten Regenrohres im Hinblick auf auslaufendes Tauwasser für einen kurz vor dem Unfallereignis eingezogenen Mieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Streu- und Räumpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung der Räum- und Streupflicht?

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz auf Glatteis - Hauseigentümer haftet nicht für Eisbildung durch defekten Dachkanal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 900
  • MDR 2010, 387
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 15.06.2010 - 2 U 950/09

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers einer Kühllagerhalle hinsichtlich

    Der Tatbestand des § 836 BGB ist auf bestimmte Schäden, vermittelt durch "in Bewegung gesetzte Massen" eingeengt (vgl. hierzu Senatsentscheidungen vom 11.11.2009 und 23.12.2009 - 2 U 449/09 - NJW-RR 2010, 900 = MDR 2010, 387 ).

    Der Tatbestand des § 836 BGB ist auf bestimmte Schäden, vermittelt durch "in Bewegung gesetzte Massen" eingeengt (vgl. hierzu Senatsentscheidungen vom 11.11.2009 und 23.12.2009 - 2 U 449/09 - MDR 2010, 387 ).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 19 U 17/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Baugerüstes

    Denn Haftungsgrund für die Regelung des § 836 BGB ist das besondere Gefahrenpotenzial solcher Gebäude bzw. solcher Werke, die unter Verletzung der allgemeinen Regeln der Bau- und Ingenieurskunst zur Vermeidung von Stabilitäts- und Konstruktionsmängeln errichtet oder unterhalten werden sowie der Gedanke der größeren Beweisnähe des Eigenbesitzers hinsichtlich dieser spezifischen Gefahren des Gebäudes bzw. des Werkes (OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2009, 2 U 449/09, NJW-RR 2010, 900, 901).
  • OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines

    Nachdem sich der Fahrlässigkeitsvorwurf also schon bei Anwendung der üblichen Regelungen ergibt, kann die Frage einer Anwendbarkeit von § 836 BGB mit einer daraus folgenden Umkehr der Beweislast auf die Beklagte offen bleiben (vergleiche dazu eine Analogie bejahend Staudinger/Belling, BGB [2012], § 836 Rn. 12; demgegenüber ablehnend OLG Koblenz NJW-RR 2010, 900 [901], weil der Tatbestand des § 836 BGB auf Schäden eingeengt sei, die durch in Bewegung gesetzte Massen vermittelt sind).
  • LG Münster, 26.05.2015 - 2 O 284/14

    Zurechnungszusammenhang zwischen einer Verletzung eines Schutzgesetzes und einer

    Haftungsgrund für die Regelung des § 836 BGB ist das besondere Gefahrenpotenzial solcher Gebäude, die unter Verletzung der allgemeinen Regeln der Bau- und Ingenieurskunst zur Vermeidung von Stabilitäts- und Konstruktionsmängeln errichtet oder unterhalten werden (OLG Koblenz NJW-RR 2010, 900 Tz 14; Spindler, in: Beck´scher Online Kommentar BGB, Stand: 01.11.2013, § 836 Rn. 1) sowie der Gedanke der größeren Beweisnähe des Eigenbesitzers hinsichtlich dieser spezifischen Gefahren des Gebäudes.
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