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   OLG Koblenz, 24.01.2000 - 13 U 819/99   

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https://dejure.org/2000,10984
OLG Koblenz, 24.01.2000 - 13 U 819/99 (https://dejure.org/2000,10984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2000 - 13 U 819/99 (https://dejure.org/2000,10984)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 13 U 819/99 (https://dejure.org/2000,10984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefälligkeitsdarlehen; Darlehensvertrag; Gefälligkeit; Außerordentliche Kündigung; Fristlose Kündigung; Wichtiger Grund; Fälligkeit; Forderung; Kalendermäßig

  • Judicialis

    BGB § 605 Nr. 1; ; ZPO § 257

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 605 Nr. 1; ZPO § 257
    Voraussetzungen eines unentgeltlichen Gefälligkeitsdarlehens; Fälligkeit einer Darlehensforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 8 O 376/98
  • OLG Koblenz, 24.01.2000 - 13 U 819/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 21.03.1986 - 2 U 181/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung eines Darlehensvertrages; Abbedingung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2000 - 13 U 819/99
    In diesem Fall nämlich ist die vorübergehende unentgeltliche Überlassung des Geldbetrages einer Leihe im Sinne der §§ 598 ff. BGB vergleichbar, bei der der Verleiher nach § 605 Nr. 1 BGB die Kündigung auch vor Ablauf der vereinbarten Zeit aussprechen kann, wenn er der verliehenen Sache infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes bedarf (vgl. OLG Stuttgart, NJW 87, 782; OLG Köln, KTS 61, 44; Staudinger-Reuter, BGB 1996, § 605 Rn. 4; Kollhosser in Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl., Rn. 6).
  • LAG Hessen, 22.05.2023 - 17 Sa 644/22

    Analoge Gesetzesanwendung bei planwidriger Regelungslücke; Unverzinslicher

    Eine hinreichende Vergleichbarkeit zur Situation der Leihe kommt allenfalls bei einem unverzinslichen Gefälligkeitsdarlehen in Betracht (vgl. dazu OLG Koblenz 24. Januar 2000 - 13 U 819/99 - Rn. 10; OLG Sachsen-Anhalt 11. Mai 2017 - 1 W 53/16 - Rn. 30; OLG Stuttgart 21. März 1986 - 2 U 181/85 - Rn. 22; BeckOGK/Lohsse, 1. März 2023, BGB § 605 Rn. 8; MüKoBGB/Häublein, 9. Aufl. 2023, BGB § 605 Rn. 6).

    (2) Allerdings hat die Insolvenzschuldnerin mit der vorübergehenden Geldüberlassung auch erhebliche Eigeninteressen verfolgt (vgl. dazu OLG Koblenz 24. Januar 2000 - 13 U 819/99 - Rn. 10 f).

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