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   OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12   

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https://dejure.org/2014,8645
OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12 (https://dejure.org/2014,8645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.02.2014 - 2 Ss 160/12 (https://dejure.org/2014,8645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 2 Ss 160/12 (https://dejure.org/2014,8645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Maestro-Karte, unberechtiget Verwendung, Betrug

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 55 StGB, § 152a Abs 1 Nr 1 StGB, § 152b StGB
    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den Nichtberechtigen bzw. bei Kreditrahmenüberschreitung im POZ/ELV-System; Verfälschung echter Zahlungskarten bei Unterschriftsfälschung; Eingehungsbetrug beim Selbstbedienungstanken; gewerbsmäßiger Betrug ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der Verwendung einer Maestro-Karte durch einen Nichtberechtigten bzw. einer Kreditrahmenüberschreitung des Berechtigten im POZ-System; Festlegung der Grenze der Geringwertigkeit bei Betrug u. Diebstahl auf 25 bis 30 Euro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit der Verwendung einer Maestro-Karte durch den Nichtberechtigten bzw. Kreditrahmenüberschreitung des Berechtigten im POZ-System

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kartenzahlung: Betrug durch Verwendung einer Maestro-Karte

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verfälschen einer Urkunde durch gefälschte Unterschrift auf MAESTRO-Karte?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Betrug: Wann liegt gewerbsmäßiger Betrug vor

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Die unberechtige Verwendung der Maestro-Karte, das ist Betrug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betrug zu Lasten des Händlers bei Verwendung von Maestro-Karte durch Nichtberechtigten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Betrug zu Lasten des Händlers bei Verwendung von Maestro-Karte durch Nichtberechtigten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (43)

  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
    aa) Bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den Nichtberechtigten - wie sie hier vorliegt - oder bei einer Kreditrahmenüberschreitung durch den Berechtigten im POZ-System (Point of sales ohne Einlösungsgarantie) bzw. ELV-System (elektronisches Lastschriftverfahren) liegt vollendeter Betrug zu Lasten des Händlers vor (BGHSt 46, 146, 153; BGH NJW 2003, 1404; NStZ 2009, 245; wistra 2009, 107; Beschluss vom 19.10.2011 - 4 StR 409/11; KG, Beschluss vom 29.12.1999 - 1 HEs 244/99, juris; OLG Hamm wistra 2012, 161; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 263 Rn. 59, § 263a Rn. 15; Schönke/Schröder/Cramer/Perron, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 30, § 263a Rn. 13).

    Näherer Ausführungen zum Vorliegen eines Irrtums des Kassenpersonals, das unabhängig von der Benutzung automatisierter Kassen selbst vor der Übergabe der Ware über die Berechtigung zur Verwendung der Karte getäuscht wurde, bedurfte es nicht (BGHSt 46, 146, 153 f.).

    Die Maestro-Karte stellt zwar eine Zahlungskarte mit Garantiefunktion im Sinne des § 152b StGB dar (BGH NStZ 2012, 318), so dass derjenige, der eine solche Karte verfälscht und/oder verwendet, sich auch dann nach dieser Bestimmung strafbar macht, wenn er sie nicht mit Garantiefunktion verwendet (BGH NStZ-RR 2008, 280; BGHSt 46, 146, 148f. zu § 152a StGB i.d.F. vom 26.01.1998, die nur Zahlungskarten mit Garantiefunktion erfasste; Fischer a.a.O. § 152a Rn. 4).

    Das Ergebnis des Verfälschens muss eine falsche, d.h. eine unechte Zahlungskarte sein, deren Inhalt nicht mehr vom berechtigten, aus der Karte ersichtlichen Aussteller herrührt (BGHSt 46, 146, 152; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, a.a.O., § 152a Rn. 5).

  • BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11

    Tanken ohne zu bezahlen als (versuchter) Betrug oder Unterschlagung (Täuschung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
    In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten ( BGH NJW 1983, 2827; NStZ 2009, 694; NJW 2012, 1092, 1093; Beschluss vom 19.12.2012 - 4 StR 497/12, juris).

    Durch das Einfüllen des Kraftstoffs hatte der Angeklagte möglicherweise das Eigentum oder jedenfalls - wenn die Freischaltung der Zapfsäule nur als Angebot zu einer durch Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingten Übereignung zu sehen sein sollte (Beckmann in jurisPK, BGB, § 929 Rn. 34 m.w.N.) - den Besitz an dem Kraftstoff, mithin einen Vermögensvorteil i.S. des § 263 StGB erlangt (BGH NJW 1983, 2827; NJW 2012, 1092).

    Auch hat sich der Unrechtsgehalt der Taten trotz der Einordnung als Versuch nicht wesentlich geändert (vgl. BGH NJW 2012, 1092, 1093).

  • BayObLG, 12.06.2001 - 5St RR 138/01

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
    Letztere unterliegt auch deshalb der Aufhebung, weil die Strafkammer die durch Urteil des Amtsgerichts Trier vom 19. Oktober 2011 verhängten Einzelstrafen wegen Betrugs in vier Fällen weder hinsichtlich der Strafart noch deren Höhe mitteilt (BayObLG NStZ-RR 2001, 331) .

    Die Rechtskraft des Urteils, das unter Missachtung der Zäsurwirkung eines Urteils rechtsfehlerhaft eine (oder mehrere) Gesamtstrafen gebildet hat, steht bei weiterer nachträglicher Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB der dann gebotenen Korrektur nicht entgegen (BGHSt 35, 243, 245 m.w.N.; BGHR StGB § 55 Abs. 1 S. 1 Zäsurwirkung 4; BGHR StGB § 55 Abs. 1 S. 1 Strafen, einbezogene 4; BayObLG NStZ-RR 2001, 331, 332; Fischer a.a.O. § 55 Rn. 12a).

  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
    In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten ( BGH NJW 1983, 2827; NStZ 2009, 694; NJW 2012, 1092, 1093; Beschluss vom 19.12.2012 - 4 StR 497/12, juris).

    Durch das Einfüllen des Kraftstoffs hatte der Angeklagte möglicherweise das Eigentum oder jedenfalls - wenn die Freischaltung der Zapfsäule nur als Angebot zu einer durch Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingten Übereignung zu sehen sein sollte (Beckmann in jurisPK, BGB, § 929 Rn. 34 m.w.N.) - den Besitz an dem Kraftstoff, mithin einen Vermögensvorteil i.S. des § 263 StGB erlangt (BGH NJW 1983, 2827; NJW 2012, 1092).

  • BGH, 07.07.2010 - 1 StR 212/10

    Gesamtstrafenbildung durch das Berufungsgericht bei wirksamer Beschränkung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
    Das Verschlechterungsverbot steht nicht entgegen (BGHSt 35, 212; 55, 220; s. zur maximalen Erhöhung OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2011 - 32 Ss 148/11, juris ) .

    § 331 Abs. 1 StPO steht der Bildung neuer Gesamtstrafen nicht entgegen (vgl. BGHSt 35, 212; 55, 220; Fischer a.a.O. § 55 Rn. 20).

  • OLG Celle, 28.11.2011 - 32 Ss 148/11

    Nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafenbildung durch ein Berufungsgericht bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
    Das Verschlechterungsverbot steht nicht entgegen (BGHSt 35, 212; 55, 220; s. zur maximalen Erhöhung OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2011 - 32 Ss 148/11, juris ) .

    Eine Verletzung des Schlechterstellungsverbots nach § 331 Abs. 1 StPO wird jedenfalls ausscheiden, wenn in der Addition die Summe der in erster Instanz verhängten Gesamtfreiheitsstrafen zuzüglich neu einzubeziehender Strafen nicht überschritten wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2011 - 32 Ss 148/11, juris ) .

  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
    Es bedarf, wenn keine Anhaltspunkte für ein Abweichen vorliegen, keiner zusätzlichen Prüfung, ob die Anwendung des erhöhten Strafrahmens geboten ist (BGH NStZ 2004, 265, 266; Fischer a.a.O. § 46 Rn. 91).

    Erforderlich ist dann aber eine Gesamtabwägung, bei der wesentliche zu Lasten des Angeklagten sprechende Umstände, wie einschlägige Vorstrafen, nicht ausgeklammert werden dürfen (BGH NStZ 2004, 265, 266) .

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
    Das Unterzeichnen der Zahlungskarte würde, da der Angeklagte bereits beim Fälschen den Plan hatte, die Zahlungskarte zu verwenden, mit dem zeitlich ersten betrügerischen Gebrauchmachen im Fall 1 eine einheitliche Tat bilden (BGHSt 5, 291, 293).

    Dann aber ist das erneute Gebrauchen jeweils eine weitere, rechtlich selbständige Handlung (BGHSt 5, 291, 293; BGH, Beschluss vom 28.12.1989 - 1 StR 629/89, juris; LK-Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 287 f. m.w.N.; Schönke/Schröder/Cramer/Heine, StGB, 28. Aufl., § 267 Rn. 79b m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 14.05.2008 - 1 Ss 53/08
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
    G eringwertigkeit im Sinne des § 243 Abs. 2 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Sache oder die Vermögensverschiebung die Wertgrenze von 25 EUR nicht übersteigt (BGH, Beschluss vom 09.07.2004 - 2 StR 176/04, BGHR StGB § 248a geringwertig 1; OLG Koblenz, Urteil vom 14.05.2008 - 1 Ss 53/08, juris = StV 2008, 474 f.).

    Ergänzend wird auch auf OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 1 Ss 53/08 (StV 2008, 474; juris Rn. 30 ff.), hingewiesen.

  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07

    Gesamtstrafenbildung (keine Zäsurwirkung bei "Verbrauch" für eine nachträgliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
    Eine solche würde es nur dann nicht darstellen, wenn es keine Einzelstrafe enthielte, mit der eine Gesamtstrafe gebildet werden könnte (BGHR StGB § 55 Abs. 1 S. 1 Zäsurwirkung 13; BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - 4 StR 431/07, juris; BGH wistra 2013, 354).
  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

  • BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot (Aufhebung einer

  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00

    Kein besonders schwerer Fall des Betruges, wenn geringwertige Sache vorliegt

  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 243/10

    Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion als eine Tat im Sinne

  • BGH, 17.06.2008 - 1 StR 229/08

    Anhörungsrüge

  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12

    Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals;

  • BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit

  • OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
  • BGH, 28.12.1989 - 1 StR 629/89

    Änderung des Schuldspruchs wegen fehlerhaftetr Beurteilung der Tateinheit im Fall

  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

  • BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßiger Handel - Fortlaufende Einnahmequelle

  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Wertgrenze; Strafzumessung; Erstreckung der

  • BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97

    Kein Verstoß gegen GG Art 103 Abs 2 durch Ablehnung einer Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07

    Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des

  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen;

  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

  • KG, 13.01.2010 - 1 Ss 465/09

    Gewerbsmäßiger Betrug: Strafrahmenwahl bei nur knapp über der

  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 289/04

    Diebstahl; besonders schwerer Fall; Gewerbsmäßigkeit; Einnahmequelle

  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

  • BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00

    Fälschung von Zahlungskarten; Tateinheit

  • BGH, 05.12.2012 - 2 StR 117/12

    Fälschung von Zahlungskarten und Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit:

  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11

    Besonders schwerer Fall des gewerbsmäßigen Betrugs bei geringwertigem Schaden

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

  • BGH, 19.10.2011 - 4 StR 409/11

    Abgrenzung von versuchtem Betrug und versuchtem Computerbetrug beim Einsatz von

  • BGH, 04.11.2003 - 1 StR 384/03

    Schwere andere seelische Abartigkeit (Beleg); erhebliche Verminderung der

  • KG, 29.12.1999 - 1 HEs 244/99
  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 3 RVs 89/11

    Eröffnung eines Kontos und Aushändigung einer ec-Karte; POZ-System; POS-System

  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Unter Bezugnahme auf eine ebenfalls fast zehn Jahre alte Entscheidung des OLG Oldenburg, das sich seinerseits lediglich auf die Kommentierung Fischers bezogen hatte (vgl. OLG Oldenburg NStZ-RR 2005, 111), hält er seither allenfalls einen Grenzwert von 30 Euro für vertretbar (ebenso restriktiv und ohne Begründung OLG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2014 - 2 Ss 160/12 - [juris]: 25 Euro, nur im Einzelfall 30 Euro vertretbar).
  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Anders als im POS-System bzw. electronic cash, einem offiziellen automatisierten Lastschriftverfahren der deutschen Kreditwirtschaft mit Eingabe einer PIN, Online- bzw. Chip-offline-Überprüfung der Karte und Einlösungsgarantie der kartenemittierenden Bank übernimmt die Bank im ELV-System des Handels, bei dem am Kassenterminal ein als Einzugsermächtigung geltender Bezahlbeleg generiert und vom Karteninhaber unterzeichnet wird, keine Zahlungsgarantie (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2014, Az. 2 Ss 160/12, zitiert nach Juris).
  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

    Bei § 263 Abs. 3 Satz 1 StGB handelt es sich um keinen selbständigen Straftatbestand, sondern um eine gesetzliche Strafzumessungsregel (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 -, juris Rdnr. 15; OLG Celle, Beschluss vom 17. Mai 2019 - 2 Ss 59/19 -, juris Rdnr. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 OLG 130 Ss 19/18 -, juris Rdnr. 3; OLG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2014 - 2 Ss 160/12 -, juris Rdnr. 49; KG, Beschluss vom 7. Juni 2018 - [4] 121 Ss 74/18 [88/18] -, Urteil vom 7. März 2011 - [2] 1 Ss 423/10 [32/10] - Hefendehl in Münchner Kommentar, StGB 3. Aufl., § 263 Rdnr. 963; Fischer, StGB 67. Aufl., § 263 Rdnr. 209).
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